Edewecht - Früher war Hella Fittje-Oltmanns Lehrerin an der Oberschule Edewecht. Heute ist die Pensionärin Richterin am Jugendgericht in Westerstede. Sie ist keine hauptamtliche Richterin, die Jura studiert und ein juristisches Staatsexamen abgelegt hat. Vielmehr unterstützt sie als ehrenamtliche Richterin, als sogenannte Schöffin, die hauptamtlichen Richter. Was das bedeutet und wie man Schöffe werden kann, hat sie im Gespräch mit der NWZ erklärt.
Seit 2014 ist Hella Fittje-Oltmanns Schöffe am Jugendschöffengericht in Westerstede.
Die 67-Jährige hat selbst drei Kinder und hat bis zu ihrer Pensionierung als Lehrerin gearbeitet.
Für die Stelle hat sie sich selbst beworben.
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Wie sind Sie Schöffin geworden |
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Ich habe im Jahr 2013 eine Anzeige in der Zeitung gelesen, dass die Gemeinde Edewecht Schöffen sucht und mich für das Thema interessiert. Mein Mann hat mich dann ermutigt, mich zu bewerben.
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Was wird als Schöffin von Ihnen erwartet |
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Als Schöffin arbeite ich mit einem anderen Schöffen und einem Richter zusammen. Jede dieser drei Personen hat das gleiche Recht und trägt die gleiche Verantwortung in einem Strafverfahren. Wir entscheiden gemeinsam, ob ein Angeklagter schuldig gesprochen wird oder nicht. Wenn wir uns uneinig sind, entscheidet immer die Mehrheit.
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Brauchen Schöffen eine besondere Qualifikation |
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Schöffen müssen keine Rechtskenntnisse haben. Sie sollen Wertvorstellungen der Bevölkerung widerspiegeln. Als Person bringt man auch sein Verständnis der Lebenswirklichkeit mit. So grenzen sich Schöffen von Richtern ab. Bewerber sollten Lebenserfahrung haben und über soziale Kompetenzen verfügen.
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Wie oft arbeiten Sie als Schöffe |
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Ich bekomme ein Mal im Jahr eine Liste mit den Verhandlungsterminen, zu denen ich kommen muss. Das ist etwa ein Mal im Monat.
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Wird man für die Arbeit bezahlt |
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Nein, man bekommt lediglich seinen Verdienstausfall erstattet und ein Fahrtgeld. Die Tätigkeit selbst ist ein unbezahltes Ehrenamt.
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Ist es schwer für Sie, ein Urteil zu fällen |
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Das hängt immer vom Fall ab. Wenn die Sachlage eindeutig ist, fällt es mir nicht schwer, vor allem wenn ein Geständnis vorliegt. Ist der Fall unklar, wird unter den Schöffen und dem Richter viel diskutiert.
Bewerbungen für das Schöffenamt können bis zum 20. Februar bei der Gemeinde Edewecht, Fachbereich 1, bei Angelika Lange eingereicht werden (Post: Rathausstraße 7, 26188 Edewecht; Mail: lange@edewecht.de). Das Bewerbungsformular gibt es auf der Gemeindehomepage. Weitere Informationen unter:
