Jever - Die eindeutigen Beweise fehlten, doch am Ende sorgte eine Vielzahl von Indizien für den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Nach sechs Verhandlungstagen ging am Donnerstag vor dem Amtsgericht Jever der Prozess gegen einen 40-Jährigen zu Ende. Das Urteil: ein Jahr und zehn Monate Haft für den angeklagten Jeveraner.

Dem Mann wurde vorgeworfen, im Mai vergangenen Jahres Feuer im Keller seines damaligen Wohnhauses an der Schlosserstraße gelegt zu haben. Weil eine Nachbarin rechtzeitig die Feuerwehr alarmierte, blieb es bei einem geringen Schaden.

Das Gericht sah es am Ende als wahrscheinlich an, dass der Mann mit dem Brand seinen Umzug erzwingen wollte. Unmittelbar vor dem Feuer hatte der Sozialhilfeempfänger beim Jobcenter bereits den Vertrag für eine neue Wohnung präsentiert – dort hatte man sein Anliegen abgelehnt. Vor Gericht hatte er dies bestritten.

Außerdem habe der Mann Zugang zu dem Keller gehabt, wo der Brand ausbrach. In seiner Wohnung wurde zudem Papier gefunden, wie es auch bei der Brandlegung eingesetzt wurde. Weiterhin waren die Habseligkeiten des Mannes offenbar bereits umzugsbereit verpackt.

Ein Antrag der Verteidigung auf Prüfung möglicher Manipulationsspuren an dem Schloss der Kellertür wurde nach Inaugenscheinnahme abgelehnt. Die Verteidigung warf zudem der Polizei schwere Versäumnisse vor.

So seien Beweismittel am Tatort schlecht gesichert worden. Ein Gutachten hatte später Abstriche an den Händen des Mannes als nicht zulässigen Beweis eingestuft. Auch hätten sich die Ermittler von Beginn an nur auf den 40-Jährigen fokussiert. Nach dem Brand hatten Feuerwehrleute den Verdacht auf den 40-Jährigen gelenkt. Dieser war schon bei einem vorherigen Feuer Bewohner des betroffenen Hauses gewesen. Das Gericht folgte dieser Sicht nicht, blieb aber am Ende unter dem von der Anklage beantragten Strafmaß von zwei Jahren und vier Monaten.