Im Nordwesten - Zwei 28 und 44 Jahre alte Männer sollen unter anderem im Nordwesten insgesamt 16 Einbrüche verübt haben. Dabei soll ein Schaden von geschätzt 700.000 Euro entstanden sein. Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitteilt, wurde nun Anklage gegen das Duo bei der großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg erhoben.
Zweiräder und Gartengeräte geklaut
Die Männer stehen im Verdacht, sich spätestens im Juli 2022 für die Taten verabredet zu haben, um damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Bis zu ihrer Verhaftung im Dezember 2023 sollen sie im gesamten Bundesgebiet Motorräder, Quads, E-Bikes sowie hochpreisiges Werkzeug und Gartengeräte vorwiegend aus Garagen und Geräteschuppen entwendet haben. Das Diebesgut sollen sie anschließend im Ausland verkauft haben, so Staatsanwalt Thorsten Stein auf Nachfrage unserer Redaktion.
Tatorte waren demnach unter anderem Oldenburg, Wardenburg (Landkreis Oldenburg) und Meppen (Landkreis Emsland). In Niedersachsen soll der Schwerpunkt gelegen haben, aber auch in Hessen und Thüringen sollen die beiden Männer eingebrochen sein. In 13 Fällen wirft die Staatsanwaltschaft den Männern gemeinschaftlichen Diebstahl vor, die restlichen drei Taten soll jeweils einer im Alleingang begangen haben.
Inserate und Adressen ausgekundschaftet
Zur Vorbereitung ihrer Taten sollen die Angeschuldigten zunächst Verkaufsannoncen ausgewertet haben. In einem Fall sollen sie Stein zufolge sogar den Anzeigenersteller angerufen haben, um die genaue Adresse herauszufinden. In anderen Fällen sollen sie anhand von Bildern in den Annoncen im Internet nach der Adresse gesucht haben.
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Die Männer, die für die Taten aus dem Ausland kamen, befinden sich laut Staatsanwaltschaft seit Mitte Dezember 2023 in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für Einbruchdiebstahl zwischen sechs Monate und zehn Jahre Haft vor. Stein verweist darauf, dass bei einer Anklage am Landgericht in solchen Fällen eine mögliche Haftstrafe von mehr als vier Jahren im Raum stehe. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Oldenburg.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war von insgesamt 42 Fällen die Rede. Tatsächlich sind es aber 16 Fälle – hier gab es ein Missverständnis bei der Berechnung. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
