Rammelsbach - Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat eine schwere Anklage gegen drei Männer aus Hannover, dem Landkreis Göttingen und Bremen erhoben. Ihnen wird gefährliche gemeinschaftliche Körperverletzung sowie die Verabredung zum Verbrechen des Totschlags und zum erpresserischen Menschenraubes vorgeworfen. Die 28-, 31- und 51-jährigen Männer sollen der Ex-Freundin von einem der Männer nach Rammelsbach (Landkreis Kusel) gefolgt sein. Dort haben sie am 16. Mai auf einem Supermarkt-Parkplatz Mitglieder ihrer Familie brutal angegriffen.
Bewaffneter Angriff
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern haben sich zwei der Männer mit Teleskopschlagstöcken und einer mit einem Baseballschläger bewaffnet. Mit diesen Waffen schlugen sie auf einen 47-jährigen Mann aus Rammelsbach ein. Auf einen 20-Jährigen, der zur Hilfe eilte, schlugen die drei ebenfalls mit den Fäusten und einem Baseballschläger ein. Der 47-Jährige erlitt eine Platzwunde am Kopf, beide Opfer erlitten Prellungen am Oberkörper. Wie das Polizeipräsidium Westpfalz im Mai mitteilte, haben vor allem die auf den Angriff folgenden Maßnahmen zum Schutz der angegriffenen Familie in Kusel für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt.
Entführung geplant
Bei dem gewaltsamen Angriff wollten es die Männer @josepgalaut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber nicht belassen. Demnach sollen sich die mutmaßlichen Täter verabredet haben, nach dem 16. Mai erneut in den Landkreis Kusel zu fahren. Dort wollten sie die ehemalige Partnerin gewaltsam zu ihrem Ex-Partner bringen und Mitglieder ihrer Familie töten. In rechtlicher Hinsicht stellt dies eine Verabredung zum Verbrechen des Totschlags und zum Verbrechen eines erpresserischen Menschenraubs dar, erklärt die Staatsanwaltschaft.
Untersuchungshaft und Schweigerecht
Die drei Männer machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch und haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Aktuell befinden sich die Männer in Untersuchungshaft. „Das Landgericht Kaiserslautern hat jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden“, so die Staatsanwaltschaft.
