Im Nordwesten - Es geht so schnell und geschieht so oft: Für den Bruchteil einer Sekunde in die falsche Richtung geschaut, vielleicht auch nur das Gaspedal etwas zu stark angetippt, und schon berühren sich die Stoßstangen. Auch auf den Straßen im Nordwesten kommt es täglich zu solchen Kollisionen, die eigentlich nicht der Rede wert sind – und doch erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Weil sich die Unfallverursacher – wissentlich oder ohne böse Absicht – einfach aus dem Staub machen. In beiden Fällen riskieren sie damit sogar ihren Führerschein.
Mäßige Aufklärungsquote
Allein im Jahr 2022 verzeichneten die Polizeiinspektionen (PI) in der Region 7825 Unfallfluchten. Die Zahlen für das zurückliegende Jahr werden voraussichtlich erst im April bekannt gegeben, sie dürften aber nur unwesentlich vom Wert für 2022 abweichen. Ein Vergleich der Statistiken lässt in den vergangenen Jahren nämlich keine nennenswerte Veränderung erkennen und spiegelt eine konstant hohe Zahl an Vorfällen wider.
Vermutlich verharren die Zahlen auch auf diesem Niveau, weil viele Autofahrer eine Flucht als äußerst „lukrativ“ erachten und sich in Sicherheit wiegen. Nur rund 40 Prozent aller Fälle werden aufgeklärt, da es teilweise keine Zeugen gibt, die den Unfall gesehen haben oder konkrete Angaben zum Unfallverursacher und dem Unfallhergang machen können.
Dass es in den allermeisten Fällen bei einem Blechschaden bleibt und verletzte Personen bei Unfällen mit Fahrerflucht eher die Ausnahme sind, macht die Sache nicht besser. „Fahrerflucht ist alles andere als ein Kavaliersdelikt“, sagt Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland: „Das ist eine Straftat.“ Das Gesetz sieht dafür Sanktionen von einer Geld- bis zur Freiheitsstrafe von drei Jahren vor – inklusive Führerscheinentzug.
Gut zu wissen
Viele Verkehrsteilnehmer sind Verursacher eines Unfalls, ohne es überhaupt zu wissen. Weil die Berührung des eigenen Fahrzeugs mit einem anderen vielleicht so sanft war, dass sie es gar nicht bemerkt haben. Unfallverursacher sind Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer aber auch schon, wenn sie die Kurve schneiden und es in der Folge auch ohne Kontakt zu einem Unfall kommt. In diesem Fall machen sich die Verursacher strafbar, wenn sie nicht an Ort und Stelle bleiben. Für das Warten am „Tatort“ gelten spezielle Regeln, die jeder kennen sollte:
Was genau bedeutet „an Ort und Stelle“?
Diese Formulierung lässt eigentlich keinen Spielraum. Streng genommen begehen schon Verkehrsteilnehmer, die nach einem Unfall nur 100 Meter weiterfahren und erst dann anhalten, eine Unfallflucht. Gleiches gilt für Personen, die bei einem Unfall vor der eigenen Wohnungstür kurz ins Haus gehen, um den Vorfall zu verdauen.
Wie lange muss ich warten?Wenn keine andere Person in den Unfall verwickelt ist, sollten Unfallverursacher zwischen 30 und 60 Minuten an der Unfallstelle warten. Tagsüber kann diese Zeit genutzt werden, um beispielsweise in umliegenden Geschäften nach dem Halter des geschädigten Fahrzeuges zu suchen oder diesen ausrufen zu lassen. Liegt ein aktueller Parkschein im beschädigten Auto, sollten Unfallverursacher bis zum Ablauf der angezeigten Parkzeit warten.
Welche Möglichkeiten habe ich noch?Die Annahme, mit einem Notizzettel an der Windschutzscheibe seinen Pflichten nachzukommen, ist falsch – weil damit nicht garantiert werden kann, dass die Informationen auch tatsächlich den Geschädigten erreichen. Deshalb ist der Anruf bei einer nahe gelegenen Polizeidienststelle notwendig, um eine Beteiligung an dem Unfall sowie die Anschrift, den Aufenthalt, das Kennzeichen und den Standort des Fahrzeugs mitzuteilen.
Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass sich Unfallverursacher auch strafbar machen, wenn sie den Unfall nicht bemerken und den Unfallort verlassen. Dies ist nicht korrekt. Unfallflucht ist ein Vorsatzdelikt, der Täter muss also Kenntnis vom Unfall haben.
