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Rettungsaktion Vor Fedderwardersiel Kritik der Wattwanderer an Hilfe löst Kopfschütteln aus

Detlef Glückselig

Fedderwardersiel - Der NWZ-Artikel über die fünf Wattwanderer, die Sonntagnachmittag angeblich gegen ihren Willen von einem Seenotrettungsboot aus dem Watt vor Fedderwardersiel zurück an Land gebracht wurden, hat in den Sozialen Medien Wellen geschlagen. Bei Facebook reagieren die meisten Nutzer mit Kopfschütteln auf die Kritik des 44-jährigen Rasteders, der behauptet, er und seine vier Mitwanderer seien gar nicht in Not gewesen.

Der Rasteder war mit seinen beiden minderjährigen Söhnen sowie einem Bekannten und dessen Sohn im Watt unterwegs gewesen. Nicht er und seine Mitwanderer, sondern „übersensible Beobachter“ hätten den Rettungseinsatz ausgelöst, betont der Rasteder. „Wir wurden nicht gerettet, sondern unter dem Vorwand auf das Rettungsboot gezwungen, dass die Polizei uns sprechen wolle“, so der 44-Jährige weiter. Tatsächlich sei die Polizei dann aber gar nicht mehr vor Ort gewesen. Der Rückweg an Land sei nicht versperrt, der Einsatz „unnötig“ gewesen.

„Selbst wenn diese Leute meinen, dass sie es noch geschafft hätten, sollten sie doch dankbar sein, dass sich jemand kümmert, anstatt so eine Show abzuziehen“, kommentiert eine Facebook-Nutzerin die Kritik. Als „undankbar und unverantwortlich“ erachtet eine andere Nutzerin das Verhalten der Wattwanderer. Die Einsatzkräfte sollten besser „warten, bis jemand um Hilfe ruft“, meint dagegen ein weiterer Nutzer.

Leser werfen auch die Fragen auf, wer einen solchen Rettungseinsatz bezahlt und wie die rechtliche Situation ist. Geben die Wattwanderer nur deshalb an, nicht in Not gewesen zu sein, weil sie eine satte Rechnung für den Einsatz fürchten? Das vermuten manche Facebook-Nutzer in ihren Kommentar. Und: Muss man sich retten lassen, obwohl man selbst der Meinung ist, gar nicht in Not zu sein?

Die Einsatzkosten

Die Kosten eines Rettungseinsatzes muss in aller Regel nicht der oder die Gerettete tragen. Organisationen wie die DLRG oder auch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) arbeiten ehrenamtlich. Der Rettungsdienst und die Luftrettung rechnen die Kosten gegebenenfalls über die Krankenkasse eines Geretteten ab. 

Wasserrettung im Watt: Hier lesen Sie, was ein solcher Einsatz kostet

Bei einem Feuerwehreinsatz wird die zuständige Kommune – hier die Gemeinde Butjadingen – nur dann eine Rechnung schreiben, wenn der Einsatz durch grobe Fahrlässigkeit ausgelöst wurde.

Die Rechtslage

Zur Frage nach der rechtlichen Situation schreibt Antke Reemts, Pressesprecherin der DGzRS in Bremen, auf NWZ-Anfrage: „Mit hoheitlichem Auftrag führt die DGzRS den maritimen Such- und Rettungsdienst auf See durch. Sofern ein Kapitän die Situation seines Schiffes so einschätzt, dass er sich aus eigener Kraft aus einer Notsituation befreien kann, hat er das Recht, Hilfe abzulehnen.“

Und weiter: „Wird die DGzRS beispielsweise für Schwimmer oder Surfer tätig, handelt es sich bei der Rettung um eine Aufgabe von Kommune oder Land. Die DGzRS wird in diesem Falle im Rahmen einer Amtshilfe tätig. Theoretisch wäre vorstellbar, dass jemand in Suizidabsicht seine Rettung ablehnt. Die Seenotretter würden jemanden in diesem Fall ganz gewiss nicht sich selbst überlassen. Das wäre unterlassene Hilfeleistung.“

Nico Reiners, Pressesprecher des Landesverbands Niedersachsen der DLRG, sagt, dass seine Organisation keine Möglichkeit habe, Menschen zu retten, wenn sich diese strikt weigern, gerettet zu werden. Sollte eine akute Notlage mit Lebensgefahr vorliegen, hätten die Einsatzkräfte lediglich die Möglichkeit, die Polizei hinzuzuziehen, die in dieser Hinsicht andere Befugnisse habe.

Allerdings, so Nico Reiners, sei es in der Praxis nach seinem Wissen zu einem solchen Fall noch nicht gekommen. „In der Regel sind die Leute froh, wenn wir kommen und ihnen helfen.“

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