Wissen Sie, welche Person für Frauen in Deutschland statistisch gesehen am gefährlichsten ist? Es ist nicht der Gewalttäter auf der Straße oder der verrückte Mörder, der ins Haus eindringt – es ist der eigene Partner oder Ex-Partner. Fast jeden dritten Tag stirbt hierzulande eine Frau durch die Hand einer solchen Person.
Wenige Tage erst war das Jahr alt, als die ersten Femizid-Meldungen die Runde machten: „Mann tötet seine Frau“ in Belgien, „Femizid erschüttert Italien“ oder „15-Jährige stirbt nach Würge-Attacke von Freund“ in Ulm. Trotzdem ist der Femizid in Deutschland bis heute kein eigener Straftatbestand. Und so sind Richtern, wie im Fall eines 30-Jährigen aus Vechta, der seine Ex-Freundin auf brutalste Art und Weise mit 98 Messerstichen getötet hat, bei ihren Urteilen die Hände gebunden.
Zu den Mordmerkmalen zählen in Deutschland unter anderem niedrige Beweggründe und Heimtücke. Darunter wird verstanden, dass die Tat in rechtlich-moralischer Wertung auf tiefster Stufe steht und damit besonders verwerflich ist oder der Täter die Wehrlosigkeit des Opfers durch Arglosigkeit ausgenutzt hat – das Opfer also nichts Böses ahnt. Wenn eine Frau eine Beziehung zu einem Mann führt oder geführt hat, sollte sie sich doch gerade bei ihm sicher fühlen, also arglos sein. Doch beide Mordmerkmale treffen auf Femizide nicht zu.
In der aktuellen Rechtsprechung kann es sogar als strafmildernd angesehen werden, wenn ein Mann eine Frau tötet, die sich von ihm trennen wollte oder getrennt hat. Hier bedarf es dringend einer neuen Gesetzgebung, um diesen patriarchalen Vorstellungen von männlichem Besitzdenken und der Objektifizierung von Frauen zumindest auf der rechtlichen Ebene mit aller Härte begegnen zu können. Der Femizid muss in die Rechtsprechung aufgenommen werden.
