Hannover - Weil sie nach einer missglückten Landung ihren Bulgarien-Urlaub nicht mehr genießen konnte, hat eine Frau ihren Reiseveranstalter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Das Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Hannover endete am Dienstag mit einem Vergleich. Der Reiseveranstalter wird der Frau weitere 2500 Euro überweisen. Bereits vor dem Prozess hatte er freiwillig 3540 Euro an sie gezahlt.
Die Familie aus Ostdeutschland war im Mai 2013 von Leipzig nach Varna geflogen, um eine Woche in einem Hotel am Schwarzen Meer zu verbringen. Doch bei der Landung setzte die Maschine nach Angaben der Klägerin mit viel zu hohem Tempo auf, schoss 200 Meter über die Piste hinaus und kam erst nach Durchschlagen eines Zaunes zum Stillstand.
Die Passagiere hätten das Flugzeug in Panik über Notrutschen verlassen, machte die Frau geltend. Viele hätten Prellungen und blaue Flecken erlitten, weil das Flugpersonal nicht für Ordnung gesorgt habe. 20 bis 30 Minuten mussten die Passagiere der Urlauberin zufolge im Starkregen verharren, bis sie ins Flughafengebäude gebracht wurden. Dort habe es weitere fünf Stunden gedauert, bis sie in ihre Hotels gebracht wurden. Die Angst vor dem Rückflug habe die Gruppe täglich beschäftigt.
Die Klägerin hatte für sich, ihre Eltern sowie ihren Lebensgefährten 4988 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt. Darin enthalten war die Erstattung von Kosten für psychologische Behandlung. Gegen den Vergleich kann der Reiseveranstalter innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen (Az: 438 C 6051/14).
