Oldenburg - Der wegen mehrerer Morde an Patienten angeklagte Krankenpfleger will nicht aus Langeweile getötet haben. Das sagte er in Gesprächen mit einem psychiatrischen Gutachter. Dieser beschreibt den 38-Jährigen als einen zerrissenen Menschen. Nach außen hin habe er sich als starken Retter dargestellt, sagte der Psychiater Konstantin Karyofilis am Donnerstag am Landgericht Oldenburg. Gleichzeitig sei er innerlich vereinsamt gewesen, habe unter Depressionen und Ängsten gelitten.
Der frühere Pfleger ist wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs an Patienten auf der Intensivstation im Klinikum Delmenhorst angeklagt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er den Kranken eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt haben. Er wollte beweisen, wie gut er diese wiederbeleben kann. Später soll sein Motiv auch Langeweile gewesen sein. In den Gesprächen mit dem Gutachter hatte er 90 Taten zugeben. 30 Opfer starben.
Fünfmal hatte sich Karyofilis im Dezember und Januar mit dem Angeklagten getroffen. Er halte dessen Aussagen für glaubwürdig, sagte der Experte. In seinem Gutachten soll er unter anderem beurteilen, ob der 38-Jährige voll schuldfähig ist und wie groß die Rückfallgefahr einzuschätzen ist. Am Vormittag äußerte sich der Sachverständige vor allem zur Lebensgeschichte und Persönlichkeit des Mannes. Dieser sei Krankenpfleger geworden, um seinem Vater nachzueifern. „Er ist ihm ein Vorbild gewesen“, sagte Karyofilis.
Die Zeit auf der Intensivstation in Oldenburg und später in Delmenhorst waren nach Angaben von Karyofilis für den Pfleger einschneidend. Die Patienten verbrachten dort meist nur kurze Zeit, hingen an Schläuchen und Geräten. „Was als Mensch dahinter gesteckt hat, ist ihm zunehmend aus dem Blick geraten.“ Gleichzeitig hätte es ihm einen Kick gegeben, wenn er bei Notfällen anpacken konnte. Nach den Reanimationen habe er sich gut gefühlt, sagte Karyofilis. „Das Ganze hat er als belastend, aber auch aufregend erlebt.“
Am Nachmittag sollte der Sachverständige vor Gericht erläutern, was der Angeklagte selbst zu den Taten gesagt hat. Danach wollte er eine Einschätzung zu dessen psychischer Verfassung abgeben. Die Richter wollen im Anschluss den Angeklagten zu dem Gutachten befragen.
