Hannover - Nach dem Unfalltod einer Zweijährigen im Freibad Arnum ist der Geschäftsführer des Bades zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Als Bewährungsauflage muss er 10 000 Euro in monatlichen Raten an die Eltern des getöteten Mädchens zahlen, wie das Amtsgericht Hannover am Donnerstag mitteilte. Das Kind war im Juli 2016 in einen rund vier Meter tiefen Schacht an einer Liegewiese gestürzt, der nicht ausreichend gesichert war. Nach Überzeugung des Gerichts ist der Geschäftsführer dafür verantwortlich, dass die Abdeckplatte an dem Unglückstag nur quer über dem Schacht lag.
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