HANNOVER - Die Krebsärztin Mechthild Bach hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hildesheim mit einer Überdosis Morphium getötet. Mit diesem Mittel soll sie auch den Tod von 13 Patienten verursacht haben.
Seit über einem Jahr musste sich die 61-Jährige vor dem Landgericht Hannover verantworten. Der Prozess sorgte für Schlagzeilen, weil erstmals in diesem Ausmaß die Grenzen zwischen Schmerzmedizin und aktiver Sterbehilfe strafrechtlich erörtert wurden. Die Anklage lautete auf Totschlag. In einer Zwischenbilanz vergangene Woche sagte der Richter, die Ärztin müsse sogar mit einer Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke rechnen. Die Ärztin selbst hatte betont, sie habe nur Sterbende begleiten und deren Schmerzen lindern wollen.
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim teilte Dienstag mit, die Ärztin habe sich die Infusion in der Nacht zu Montag selbst verabreicht. Um Fremdverschulden auszuschließen, sollte der Leichnam obduziert werden.
Vor ihrem Freitod hatte Bach eine Abschiedsmail an ihre engsten Freunde geschrieben. Wie ihr Anwalt Matthias Waldraff sagte, schrieb die Ärztin, dass sie sich ein Leben ohne ihre Patienten nicht vorstellen könne. Ihr Weggehen sei kein Schuldeingeständnis.
Die Hospizstiftung Niedersachsen befürchtet Rückschritte für die Palliativmedizin. Es wäre fatal, wenn die Schmerzversorgung Schwerstkranker wieder infrage gestellt würde, sagte Vorsitzender Ulrich Domdey. Der Schmerzmediziner Prof. Wolfhard Winkelmüller sagte, der Gesetzgeber müsse die indirekte Sterbehilfe genauer definieren. Dabei gehe es um einen straffreien Grenzbereich, in dem Schmerzmittel lebensverkürzende Nebenwirkungen haben könnten.
