HELGOLAND/ - Gegen den Kapitän des Anfang August in der Nordsee havarierten Hochgeschwindigkeits-Katamarans „Polarstern“ wird die Staatsanwaltschaft Aurich Anklage erheben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Wann das Amtsgericht Emden über die Zulassung der Anklage entscheide, stehe noch nicht fest. Dem Anwalt des Kapitäns müsse zunächst Einsicht in die Akten gewährt werden. Wie der genaue Vorwurf gegen den Nautiker laute, wollte der Ankläger „aus taktischen Gründen“ nicht sagen. Die Polizei hatte nach dem Unfall mit 24 Verletzten wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Schiffsverkehrs ermittelt.

Laut Staatsanwaltschaft habe die Wasserschutzpolizei bei ihren Ermittlungen „gut und zügig“ gearbeitet. Die Schwere des möglichen Schuldvorwurfs sei vergleichbar mit „einem Omnibusfahrer, der bei unklaren Straßenverhältnissen seinen Bus ins Schleudern geraten lässt, gegen einen Baum fährt und Fahrgäste dabei verletzt werden.“ Der Katamaran hatte Helgoland bei schwerer See verlassen. Trotz hoher Wellen auszulaufen, sei nach Angaben der „Polarstern“-Reederei AG Ems eine „Ermessensentscheidung“ des 27 Jahre alten Kapitäns gewesen. Auf der Fahrt hatten Teile der Frontreling ein Fenster durchschlagen. Drei der 357 Passagiere verletzten sich schwer, 21 leicht. Fahrgäste sprachen von Panik und kritisierten, dass der Kapitän trotz immer stärker aufbrausender See nicht umgekehrt war.

Schlimmstenfalls droht dem Kapitän ein Verlust seines Patents.