Hildesheim - Das Landgericht Hildesheim hat einen Mann (47) aus Lauenau überraschend freigesprochen. Der bereits vom Landgericht Bückeburg wegen Totschlags zu einer elfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilte Mann komme zwar weiterhin als Täter in Betracht, aber es gebe Zweifel, sagte der Vorsitzende Richter Peter Peschka. Die ehemalige Geliebte des Angeklagten will aus einem Versteck beobachtet haben, wie ihr Freund auf seine Frau einschlug – bei ihrer Darstellung verstrickte sie sich allerdings in Widersprüche. Was sich genau am Tattag Ende Mai 2015 in den Wohn- und Geschäftsräumen des Ofenbauers abgespielt hat, konnten auch zwei Mammutprozesse nicht klären.