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Todesschüsse In Reitland Darum wird der Polizist nicht angeklagt

Reitland - Der tödliche Schuss auf den 77-jährigen Mediziner Dr. Walter Mauch bleibt für einen 24-jährigen Polizeibeamten ohne juristische Folgen. Denn die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den jungen Beamten eingestellt. Grund: Ihm ist kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen.

Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montagmorgen mit. Ermittelt wurde wegen eines Anfangsverdachts auf Totschlag, teilte Martin Rüppell, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der NWZ  mit. Denn der Polizeibeamte habe geschossen, um notfalls auch zu töten. Die Frage sei gewesen, ob dieses Verhalten gerechtfertigt gewesen sei. Totschlag hat mit Mord den Vorsatz zum Töten gemeinsam, es fehlen aber niedere Beweggründe.

Ehefrau rief die Polizei

Bei den Ermittlungen ging es auch um die Frage, ob der Beamte hätte erkennen können, dass die Situation nicht so gefährlich war, wie sie aussah. Hätte die Staatsanwaltschaft diese Frage mit ja beantwortet, hätte sie den Beamten wegen fahrlässiger Tötung anklagen müssen.

Der Polizeieinsatz mit Todesfolge ereignete sich am Montag, 20. Oktober, gegen 12 Uhr. Anlass war ein Notruf der 65-jährigen Frau des Mediziners; sie meldete einen gewalttätigen Übergriff ihres Ehemanns. Der 24-jährige Polizeibeamte machte sich zusammen mit seiner 29-jährigen Kollegin auf den Weg nach Reitland.

Als sie im Eingangsbereich des Wohnhauses die 65-Jährige und eine Pflegekraft zu den näheren Umständen des Übergriffs befragten, kam der 77-Jährige plötzlich in aufgebrachtem Zustand die Treppe hinunter, schildert Martin Rüppell die Vorgänge, wie sie sich nach Abschluss der Ermittlungen darstellen. Dabei sagte der Mediziner etwas von Waffen, die er auch gebrauchen werde. Er hielt in beiden Händen jeweils Schreckschusswaffen, die echten Waffen ähnelten, und zielte damit auf die Polizisten. Die Ehefrau hatte den Polizeibeamten schon vorher gesagt, dass ihr Mann über eine Schusswaffe verfüge.

Auf die Pflegekraft wirkte die Lage so bedrohlich, dass sie fluchtartig den Raum verließ. Wegen der Entfernung und der ungünstigen Lichtverhältnisse waren die beiden Polizisten außerstande, die Schreckschusswaffen von echten Waffen zu unterscheiden, lautet die entscheidende Erkenntnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Beamten zogen ihre Dienstwaffen und forderten den 77-Jährigen auf, seine Waffen niederzulegen.

Dieser mehrfach wiederholten Aufforderung kam der 77-Jährige jedoch nicht nach, sondern er gab einen Schuss aus einer der beiden Pistolen ab. Daraufhin schoss der 24-Jährige auf den 77-Jährigen, um sich und seine Kollegin aus einer Situation zu befreien, die aus seiner Sicht lebensbedrohlich war.

Schmauch an der Hand

Die polizeilichen Untersuchungen übertrug die Staatsanwaltschaft der Polizeiinspektion Cuxhaven; der 24-Jährige gehört der Polizeiinspektion Delmenhorst/Wesermarsch/Oldenburg-Land an. Es ermittelten also nicht direkte Kollegen. Das Ermittlungsergebnis resultiert aus den Aussagen der Zeugen und aus der kriminaltechnischen Untersuchung der Waffen, für die das Landeskriminalamt Hannover zuständig war. Die Untersuchungen bestätigten, dass eine der Waffen des 77-Jährigen abgefeuert worden war. An den Händen des Toten wurden dazu passende Schmauchspuren festgestellt.

Zur Dauer der Ermittlungen sagte Martin Rüppell auf Anfrage der NWZ, sie sei für Vorfälle dieser Art nicht ungewöhnlich.

Henning Bielefeld
Henning Bielefeld Redaktion Nordenham (Stv. Leitung), Redaktion Stadland
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