Wildeshausen - Erhebliche Bauchschmerzen hatten die Ratsmitglieder mit der neuen Gebührensatzung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr. Einige Punkte seien „problematisch“, so Rainer Kolloge (UWG) – etwa die Passage zur Gebührenpflicht, sofern es sich nicht um Rettung aus „akuter Lebensgefahr“ handele. „Das ist zu eng gefasst“, meinte Kolloge. Man müsse auch in anderen Fällen kostenfrei helfen.

Ähnlich sah es Lars Christian Menke (CDU): „Die Feuerwehr versieht viele Dienste zum Wohl der Allgemeinheit.“ Wenn künftig die Gilde oder Vereine eine Rechnung für Dienstleistungen erhalten würden, stelle sich die Frage, ob sich kleine Vereine den „Service“ noch leisten könnten. In die Satzung solle daher der Passus aufgenommen werden, dass Bürger und Vereine auf Antrag freigestellt werden könnten. Das lehnte Kämmerer Thomas Eilers ab. Das juristische Risiko sei zu hoch, wenn Ausnahmetatbestände eingebaut würden. „Kostentransparenz tut weh“, so Eilers. Im Zweifel müsse der Rat aus dem „Produkt Heimat“ eine Gegenfinanzierung aufmachen.

Günter Lübke schlug vor, Ordnungsdienste der Feuerwehr aus der Satzung herauszunehmen. Niemand würde verstehen, wenn der Feuerwehrmann in der Kindertagesstätte kostenpflichtig wäre, sagte Kolloge. „Die Probleme mit der Satzung sind unendlich.“ Bürgermeister-Stellvertreter Jens Kuraschinski wies darauf hin, dass die alte Satzung außer Kraft gesetzt wurde. Um zurückliegende Einsätze abrechnen zu können, bedürfe es der neuen Satzung. Im Sinne des Vertrauensschutzes würden dann noch die alten Gebührensätze in Rechnung gestellt.

Der Hinweis beeindruckte die Kommunalpolitiker nicht. „Je länger wir diskutieren, desto unübersichtlicher wird es“, so Menke. Einstimmig entschied der Rat, die Satzung erneut im Fachausschuss zu behandeln. „Die Verwaltung soll aufzeigen, wie es geht“, sagte Wolfgang Sasse (CDU).