Hude - Das kann brenzlig und teuer werden: An den Neujahrsmorgen vergangener Jahre fuhr Besitzern von reet- und strohgedeckten Häusern laut Feuerwehr der Schreck schon mal in die Glieder. „Sie konnten von Glück sagen, dass es durch im Reetdach feststeckende Feuerwerksraketen nicht zum Ausbruch eines Feuers gekommen ist“, stellt dazu Fokko Heyn vom Ordnungsamt fest.
Gemeinsam mit Gemeindebrandmeister Frank Hattendorf weist Heyn darauf hin, dass wegen besonders hoher Brandgefahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in einem Umkreis von 200 Metern zu stroh- und reetgedeckten Gebäuden verboten ist. Laut Feuerwehr ist ein solches Dach, wenn es Feuer fängt, kaum noch zu retten. Auch werde die Frage des „grob fahrlässigen Handelns“ auftauchen.
Absolut verboten ist in Hude auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bahnhofstunnel. Es gibt eine entsprechende Anordnung. Wer sich nicht dran hält, muss mit Strafe rechnen. Das gilt auch für das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Spielplätzen. „Damit die Begrüßung des neuen Jahres für so manchen nicht in einem Fiasko endet“, weist die Verwaltung auf weitere wichtige Dinge hin: Feuerwerkskörper sollten das Zulassungszeichen BAM haben. Auf ausreichenden Sicherheitsabstand ist zu achten. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden. Feuerwerkskörper sollten niemals von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern gezündet oder geworfen werden.
Dass man nicht auf Menschen oder Tiere zielt, müsste selbstverständlich sein. Blindgänger dürfen nicht erneut angezündet werden.
In Niedersachsen sei die Verwendung von „Himmelslaternen“ generell verboten. Komme es durch diese gefährlichen Flugobjekte zu einem Feuer, so könne dies als „fahrlässige Brandstiftung“ geahndet werden, so Heyn.
Bei Fragen stehen Gemeindebrandmeister Frank Hattendorf (
