Mord in 84 Fällen werfen die Ermittler dem Ex-Krankenpfleger Högel vor. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat angekündigt, dem Landgericht Oldenburg Anfang 2018 eine entsprechende Anklage zuleiten zu wollen. Noch im selben Jahr soll dann auch der Prozess gegen Högel beginnen. Wann genau, das ist unklar; beim Landgericht heißt es: Fälle, in denen ein Verdächtiger in Untersuchungshaft wartet, hätten immer Vorrang vor Högel, „der läuft uns ja nicht weg“. Es wäre das vierte Mal, das Richter über Högel entscheiden: In sechs Fällen wurde er bereits verurteilt; er verbüßt eine lebenslange Haftstrafe in der JVA Oldenburg. An diesem Strafmaß würde ein weiteres Urteil nichts ändern.
Wegen des Vorwurfs „Totschlag durch Unterlassung“ hat die Staatsanwaltschaft sechs ehemalige Högel-Kollegen aus dem Klinikum Delmenhorst angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, das Morden nicht verhindert zu haben. Das Landgericht Oldenburg ließ die Anklage zu gegen zwei Oberärzte und den damaligen Stationsleiter auf der Intensivstation, nicht aber gegen drei Pflegekräfte. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht Oldenburg eingelegt, die Antwort steht noch aus.
Ermittelt wird auch gegen ehemalige Högel-Kollegen aus dem Klinikum Oldenburg, auch dort dürfte es um den Vorwurf „Totschlag durch Unterlassung“ gehen. Dazu und zu der Frage, wie viele Mitarbeiter betroffen sind, machen die Behörden keine Aussage. Man stehe „ganz am Anfang“, sagte Oberstaatsanwältin Daniela Schiereck Bohlmann auf einer Pressekonferenz zum Fall Högel. Die Aussage steht allerdings im Widerspruch zu einer Äußerung von Polizeipräsident Johann Kühme am selben Tag, der sagte: Die Ermittlungen würden „zeitnah“ abgeschlossen werden. Wie auch immer: Experten halten es für wahrscheinlich, dass Klinik-Mitarbeitern ohnehin erst nach einem Urteil gegen Högel der Prozess gemacht würde. Denn erst dort würden jene Taten gerichtlich nachgewiesen werden, die die Ex-Kollegen nicht verhindert haben sollen.
Abgearbeitet sind indes die Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Oldenburg im Fall Högel – jedenfalls juristisch. Zwei Dezernenten sollen die Ermittlungen zunächst blockiert und später das Verfahren verschleppt haben. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück prüfte die Vorwürfe gegen die Oldenburger Kollegen und erhob gegen einen von ihnen Anklage. Das Landgericht Oldenburg ließ die Anklage aber nicht zu, das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte diese Entscheidung.
Weitere Texte unter nwzonline.de/krankenpfleger-prozess
Ein aktuelles Video zum Fall Högel: bit.ly/soko-kardio