Wildeshausen - Das extrem gefährliche Kokeln in einem Mehrfamilienhaus an der Visbeker Straße in Wildeshausen hat für einen 27 Jahre alten Mann aus Wildeshausen nun doch keine größeren Konsequenzen. Das Oldenburger Landgericht stellte am Freitag das Verfahren wegen Brandstiftung gegen Zahlung von 200 Euro ein.
In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht in Wildeshausen war der 27-Jährige sogar freigesprochen worden. Doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.
Am 8. November 2014 hatte der alkoholisierte Angeklagte aus Trennungsschmerz einen Stapel Altpapier vor die Wohnungstür seiner Ex-Frau gelegt und den Haufen entzündet. Dann war er gegangen.
Die Wohnung der Frau befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, die dortigen Bewohner hatten zur Tatzeit geschlafen. Doch Wohnungstür und Fußmatte wurden nur angekokelt, offene Flammen gab es nicht. Ein Bewohner bemerkte den Rauch und weckte alle Nachbarn.
Da es nicht richtig gebrannt hatte, war eine Brandstiftung vom Tisch. Blieb noch die Sachbeschädigung an der Fußmatte und an der Tür. Und die Matte hatte der Angeklagte einst selbst gekauft. So wurde das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt.
