LANDKREIS - Nichtsahnende Eltern bekommen oftmals einen gehörigen Schrecken, wenn ihr Kind zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Wer kann weiterhelfen, wer kann die vielen Fragen, die mit einem Strafverfahren verbunden sind, beantworten?

Das Beratungsangebot der Jugendgerichtshilfe des Landkreises Oldenburg wird in diesen Fällen durchweg als hilfreich erlebt und mit Erleichterung wahrgenommen. Durch die Beratung und Weitergabe von Informationen über den Ablauf des strafrechtlichen Verfahrens wird Klarheit geschaffen, Verunsicherungen werden abgebaut.

Die Jugendgerichtshilfe ist jedoch noch mehr. Sie gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angeboten des Jugendamtes. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt, dass die Persönlichkeit des strafmündigen Straftäters (ab 14 Jahre) im besonderen Maße berücksichtigt wird und in ein mögliches Urteil einfließt. Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen Aspekte der Lebens- und Familienverhältnisse, des bisherigen Werdegangs sowie der Charaktereigenschaften des Jugendlichen in das Strafverfahren ein. Die Jugendgerichtshilfe stellt so einen unentbehrlichen Bestandteil des Jugendstrafverfahrens dar.

Zu den Straftaten der Jugendlichen gehören insbesondere Verkehrsdelikte, Körperverletzungen und Diebstahl. Die Sanktionen für verurteilte Jugendliche sind vielfältig. Sie leisten Arbeitsauflagen ab, besuchen soziale Trainingskurse oder müssen eine Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Aber auch Arreste, Jugendstrafe mit und ohne Bewährung werden als Urteil ausgesprochen. Die Jugendgerichtshilfe steht hier den Jugendlichen, aber auch den Gerichten, als Vermittler zur Seite.

Im vergangenen Jahr hat die Jugendgerichtshilfe des Landkreises ca. 450 Anklagen gegen Jugendliche bearbeitet. Die Zahl liegt in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Die Vielzahl an Ermahnungsgesprächen, bei denen die Verfahren durch die Staatsanwaltschaft zunächst vorläufig eingestellt werden und es in der Regel nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt, sind hierbei nicht mitgezählt.