Lastrup/Cloppenburg/Oldenburg - Wegen Tierquälerei hat das Oldenburger Landgericht am Freitag in zweiter Instanz einen 22-Jährigen aus Lastrup zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Damit bestätigte die Berufungskammer ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichts, was den Schuldspruch angeht. Lediglich die Höhe der Geldstrafe wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft um 600 Euro reduziert.

Den Feststellungen des ersten Urteils zufolge hat der Angeklagte im November 2016 nach einem Streit mit seiner Freundin dem kleinen Hund der Frau Knochen kaputt getreten und das schwer verletzte Tier in den Lastruper Dorfteich geschleudert. Der Hund war im Morast steckengeblieben und konnte sich nicht mehr befreien. Er überstand die eiskalte Nacht im Wasser und wurde am anderen Morgen von der Lastruper Feuerwehr befreit.

Der Angeklagte hatte sich mit seiner Freundin gestritten. Er sollte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Am Tattag hatte er aus der Wohnung seine Sachen abholen wollen, seine Freundin war nicht da. Zunächst verbrannte der Angeklagte dann einige Kleidungsstücke der Frau, um sich dann den kleinen Hund vorzunehmen. Er wusste, dass seine Freundin sehr an dem Hund hängt.

Der Angeklagte gab zu, das Tier in der Wohnung mehrmals getreten zu haben. Er habe den Hund aber nicht bis zum Dorfteich hingetreten und ihn ins Wasser geschleudert. Nach den Tritten habe er den Hund zum Teich getragen und dort abgelegt, so der Angeklagte. Der Staatsanwalt und die Richter hatten aber so ihre Zweifel, lag das verletzte Tier doch einige Meter vom Ufer entfernt im Morast. Der verletzte Hund musste drei Tage in der Klinik bleiben. Die Tierarztkosten beliefen sich auf 1600 Euro. Weil der Angeklagte gestern ein Geständnis abgelegt und sich an den Tierarztkosten beteiligt hat, wurde die Geldstrafe um 600 Euro reduziert.