LATHEN/LINGEN - Zwölf Tage nach der Katastrophe mit 23 Toten und zehn Verletzten ist klar: Technisches Versagen scheidet als Unglücksursache aus.
Von Elmar Stephan
LATHEN/LINGEN - Staatsanwalt Alexander Retemeyer zitiert am Mittwoch in den Räumen der Polizei in Lingen aus drei Funksprüchen, die am Morgen des 22. September zwischen Leitstand und Transrapid ausgetauscht wurden.Gegen 9.52 Uhr gaben die beiden Mitarbeiter des Leitstandes einen klaren Befehl an den Führer des Unglückzuges. „Fahr los“, wies einer von ihnen den Zugführer an. Dieser, ein erfahrener und besonnener Mann, der schon seine angehenden Kollegen auf der Strecke in Schanghai ausgebildet hatte, setzt den Magnetschwebezug in Gang. Nur wenig später geschieht das Unfassbare: Der Zug prallt mit Tempo 170 gegen einen 60 Tonnen schweren Werkstattwagen. „Was ist passiert?“, fragt die Leitstelle. Die nüchterne Antwort eines noch Unbekannten: „Es ist vergessen worden, das Servicefahrzeug wegzubewegen.“ Mit ihrer Ermittlungsstrategie hat die Staatsanwaltschaft fürs Erste Betreiber und die Genehmigungsbehörden zumindest aus der strafrechtlichen Schusslinie gebracht.
Juristisch sei jede Fahrt mit dem Transrapid eine Versuchsfahrt gewesen, sagt Retemeyer. Und für die Staatsanwaltschaft sei es unerheblich, ob Touristen oder Betriebsmitarbeiter zu Tode gekommen seien. Trotz dieser Einschätzung – die politische Diskussion um die Sicherheit auf der Teststrecke dürfte nicht beendet sein. Jenseits strafrechtlicher Relevanz steht weiter die Frage im Raum, warum sich die Betreiber auf den Risikofaktor Mensch statt auf durchaus mögliche technische Sicherheitsmechanismen verlassen haben.
Die Besatzung des Leitstandes steht nach wie vor unter Schock. Die zwei Männer seien daher auch noch nicht vernommen worden. Aber Retemeyer und Schröder lassen keinen Zweifel daran, dass sie die beiden Männer für die Hauptverantwortlichen halten. „Die beiden Leitstand-Mitarbeiter gelten für uns als Beschuldigte“, betont Retemeyer, setzt aber hinzu: Hätte der Zugführer das Unglück überlebt, würde auch gegen ihn ermittelt. Denn auch der Mann im Zug habe dem Funkverkehr entnehmen müssen, dass der Werkstattwagen noch auf der Strecke war. Zumal er das Hindernis auf der Strecke schon bei der Ausfahrt klar und deutlich sehen konnte.
