Oldenburg - Den Missbrauch eines neunjährigen syrischen Jungen in einer Oldenburger Flüchtlingsunterkunft nimmt die Beratungsstelle Wildwasser zum Anlass, ein Schutzkonzept für Aufnahmeeinrichtungen zu fordern. „Als Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt sind wir zutiefst betroffen über den öffentlich gewordenen Fall von sexualisierter Gewalt an einem Kind“, schreibt Ingeborg Wibbe in einer Stellungnahme von „Wildwasser“. „Erstaunt sind wir jedoch nicht, denn Fachleute fordern schon seit geraumer Zeit Schutzkonzepte für Aufnahmeeinrichtungen.“
Zur Untermauerung der Forderung wird auf Empfehlungen von Bund und Land verwiesen, in denen u.a. zum Schutz vor Gewalt in Unterkünften geschlechtergerechte Duschräume und abschließbare Toiletten für Kinder und Frauen gefordert werden.
Auch von der Oldenburger Grünen-Ratsfraktion war wiederholt ein Schutzkonzept für die kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte in der Stadt gefordert worden.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg will auch künftig nicht über Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern von sich aus informieren. Das veröffentlichte die Behörde am Donnerstag in einer Pressemitteilung, in der sie nun – erst nach der Berichterstattung in der NWZ – ebenfalls die Straftat schilderte. Bekannt geworden war der Missbrauch des neunjährigen syrischen Jungen durch einen 17-jährigen Mann aus dem Irak nur aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung an die NWZ, obwohl der Verdächtige bereits Pfingstsonntag verhaftet worden war. Auch Polizei und Stadt hatten geschwiegen.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert mit Schutz- und Fürsorgepflicht. Man glaubt, dass durch diese Verschwiegenheitstaktik die Gewaltopfer geschützt werden und befürchtet, dass durch eine mediale Aufbereitung des Schicksals die Opfer Gefahr laufen, erneut traumatisiert und stigmatisiert zu werden.
