Landkreis - Wegen versuchten Totschlags muss sich seit Dienstag ein 31 Jahre alter Flüchtling aus dem Sudan vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Der Angeklagte lebte bis zu seiner Verhaftung in einer Flüchtlingsunterkunft in Dünsen. Am 11. August soll er an einer Bushaltestelle einem 25-Jährigen aus dem Tschad mehrmals ein Küchenmesser in den Körper gerammt haben.

Das Opfer lebte seinerzeit in einer anderen Flüchtlingsunterkunft. Bei dem Angriff wurde der Mann lebensgefährlich verletzt. Nur eine Notoperation hatte ihm das Leben gerettet.

Die beiden Afrikaner kannten sich aus einem gemeinsamen Deutschkurs. Das Opfer habe dem Angeklagten offenbar Geld geschuldet. Doch er habe nicht zahlen wollen. Stattdessen sei er von dem 25-Jährigen bedroht worden, sagte der Angeklagte aus.

Am Tattag hätten sie sich an der Bushaltestelle verabredet. Aus Angst habe er aus seiner Unterkunft ein Messer mitgenommen. Der Angeklagte sei dann auch gleich geschlagen worden. Das Messer habe er nur zu seiner Verteidigung eingesetzt, ließ der 31-Jährige erklären. „Ich wollte ihn nicht töten.“

Seiner Einlassung widersprach aber das Opfer. Man habe sich nicht verabredet. Der Angeklagte habe ihm aufgelauert und sofort hinterrücks zugestochen. Nicht er schulde Geld, sondern umgekehrt, sagte der 25-Jährige.

Hätte er den Angriff geahnt, hätte er sich selbst bewaffnet. Diese Äußerung verärgerte dann den Vorsitzenden Richter Sebastian Bührmann. In Deutschland müsse man sich an die Gesetze halten und notfalls die Polizei rufen. Darauf werde man ganz genau achten, sagte der Vorsitzende zu den beiden Männern. Der Richter sprach von dem Gastrecht, das nicht missbraucht werden dürfe. Der Vorsitzende kommentierte die Zeugenaussage, dass es sich auch um einen versuchten Mord handeln könnte.

Die Verständigung in dem Verfahren gestaltet sich äußerst schwierig. Der Angeklagte kann weder lesen noch schreiben. Ein Dolmetscher übersetzt und erklärt alles. Das Verfahren wird am 9. Februar fortgesetzt.