Bremen - Bremer Polizisten gehen jetzt als mobile Video-Überwacher in die Einsätze. Speziell geschulte Beamte wurden dafür mit Kameras am Körper ausgerüstet, sogenannten Body-Cams. Das zunächst auf ein Jahr begrenzte Projekt soll zeigen, ob die Geräte eine abschreckende Wirkung auf Gewalttäter haben und zur Deeskalation sowie Eigensicherung beitragen.
„Pro Tag gibt es in der Hansestadt zwei Fälle von Gewalt oder Widerstand gegen Beamte“, begründete ein Polizeisprecher am Freitag den Probelauf. Die Bild- und Tonaufzeichnungen könnten auch in Verfahren als Beweismittel bei Straftaten, Übergriffen, Körperverletzungen und Widerstandshandlungen dienen.
Sieben mobile Überwachungsgeräte und Westen mit dem Aufdruck „Videodokumentation“ hat die Polizei angeschafft. Der Stückpreis liegt bei rund 800 Euro. Der Einsatz ist ausschließlich im öffentlichen Raum auf die Bereiche der Disco-Meile am Hauptbahnhof, das Ostertor- und Steintor-Viertel beschränkt.
Im Einsatz läuft die in Brusthöhe an der Weste befestigte Kamera ständig mit und zeichnet das Geschehen im Umfeld permanent auf. Nach 30 Sekunden werden ältere Daten überschrieben. In besonderen Situationen drückt der Beamte einen Aufnahmeknopf, damit werden die vorigen 30 Sekunden und der weitere Ablauf gesichert.
Die verschlüsselten Daten können nur am Polizeicomputer auf der Wache ausgelesen werden und sind fälschungssicher. „Es gibt digitale Zeitstempel, da lässt sich auch nichts rausschneiden oder manipulieren“, sagte der Leiter der zentralen Einsatzsteuerung, Uwe Koslowsky. Neben Übergriffen auf Polizisten könnte die Kamera auch umgekehrt Polizeigewalt bei Einsätzen erfassen. „Das hat präventive Wirkung auf beide Seiten“, sagte Koslowsky.
Als erstes Bundesland hatte Hessen die an der Uniform befestigten Body-Cams seit 2013 in Frankfurt getestet. Danach soll es deutlich weniger Angriffe auf Polizisten im Einsatz gegeben haben.
In Niedersachsen setzt die Polizei derzeit keine Body-Cams für den offenen Einsatz ein. Dafür sieht das Innenministerium in Hannover momentan nicht die notwendige Rechtsgrundlage. Im neuen Gefahrenabwehrgesetz soll diese Grundlage aber geschaffen werden, sagte Sprecherin Svenja Mischel. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll ebenfalls ein Pilotversuch vorbereitet werden.
