Wangerland/Hooksiel/Oldenburg - Im Hooksieler Vergewaltigungs-Prozess gegen den 39 Jahre alten Geschäftsmann aus dem Wangerland (Kreis Friesland), der seine Ehefrau und seine Angestellte mit Chloroform betäubt und dann sadistisch vergewaltigt haben soll, hat der Angeklagte seinen Wahlverteidiger gewechselt. Hatte sich zuvor ein Anwalt aus Westerstede bemüht, soll es nun ein Rechtsanwalt aus Bremen bringen. Am Montag trat der Bremer Wahlverteidiger das erste Mal vor dem Oldenburger Landgericht auf.
Weiter als Pflichtverteidiger fungiert der Wilhelmshavener Rechtsanwalt Kai Ebisch. Was sich der Angeklagte von dem Wechsel des Wahlverteidigers verspricht, ist nicht klar. Im Prozess schweigt er zu den Vorwürfen. Deswegen mussten auch die beiden Frauen, die Opfer der Grausamkeiten geworden waren, als Zeuginnen aussagen. Wie berichtet, war die Öffentlichkeit während der Vernehmung der beiden Frauen vom Verfahren ausgeschlossen worden.
Wichtig in dem Verfahren ist unter anderem die Frage, wie gefährlich das eingesetzte Chloroform war. Eine Gerichtsmedizinerin sagte am Montag, es könne durchaus lebensgefährlich sein, vor allem dann, wenn es falsch dosiert werde. Das Gericht hat nun noch einen Toxikologen zum Verfahren hinzugezogen, der Auskunft über die Gefährlichkeit von Chloroform geben soll.
Die mutmaßlichen Taten des Angeklagten hatten vor allem für die Angestellte weitreichende Folgen gehabt. Der 39-Jährige soll ihr in den Geschäftsräumen in Hooksiel in einem Tarnanzug aufgelauert haben. Er soll sie betäubt, gefesselt und geknebelt und dann sadistisch vergewaltigt haben. Der Frau war schließlich der Sprung aus einem Dachfenster gelungen. Sie hatte sich dabei beide Fußknöchel gebrochen. Passanten hatten die entkleidete Frau mitten auf der Hooksieler Landstraße gefunden.
