Oldenburg /Delmenhorst Rechtskräftig geworden ist das Urteil gegen den Intensivtäter Ibrahim S. aus Delmenhorst, der nach seiner spektakulären Flucht aus dem Maßregelvollzugs-Zentrum Brauel in Wildeshausen und Vechta 20 Geschäfte überfallen und ausgeraubt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Oldenburger Landgerichtes als unbegründet verworfen.
Wie berichtet, hatte das Landgericht den 23-jährigen Angeklagten im vergangenen Jahr zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Darüber hinaus hatte die Kammer die Einweisung des drogenabhängigen Angeklagten in die geschlossene Entziehungsanstalt angeordnet. Das Urteikl sei in allen Teilen nachvollziehbar und richtig, so der BGH.