Wildeshausen/Oldenburg - Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung muss sich seit Montag ein 44 Jahre alter Mann aus Wildeshausen in einer Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht zum 7. Dezember vergangenen Jahres in seiner Wohnung in sexueller Absicht über eine Bekannte hergefallen zu sein und die Frau schwer verletzt zu haben.
Schon einmal musste sich der 44-Jährige wegen der Vorwürfe vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht in Wildeshausen hatte ihn in einem ersten Prozess freigesprochen. Die Aussage der Frau sei „inhaltsleer“. An einer Täterschaft gebe es Zweifel, und die müssten sich zugunsten des Angeklagten auswirken, so das Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft und die laut Anklage geschädigte Frau als Nebenklägerin legten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Der Fall wird vor dem Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz neu aufgerollt.
Die Fronten sind verhärtet. Der Angeklagte blieb dabei, der Frau nichts getan zu haben. Sie habe ihn an dem Abend besucht, Alkohol getrunken und sich über ihren Freund beschwert. Wankend sei sie auf ihn zugekommen. Er habe die Frau geschüttelt und gerufen: „Bleib’ doch wach.“ Dabei sei sie zu Boden gefallen. Als sie gegangen sei, sei sie unverletzt gewesen, beteuerte der Angeklagte.
Das sehen Staatsanwaltschaft und Nebenklage anders. Laut Anklage soll der 44-Jährige über die Frau hergefallen sein, ihr Schläge ins Gesicht versetzt und sie entkleidet haben. Und nur, weil die Frau ihm zum Schein ewige Liebe versprochen habe, habe er von ihr abgelassen.
Fakt ist, dass die Frau schwer verletzt worden war. Sie trug unter anderem einen Nasenbeinbruch und einen Jochbeinbruch davon. Das Amtsgericht hatte nicht ausschließen wollen, dass diese Verletzungen auch durch den Freund der Frau verursacht worden sein könnten. Das Verfahren wird am Dienstag fortgesetzt.
