NORDENHAM - Begegnungsverkehr in der Fußgängerzone: Ein Urlauberpaar radelt in die nördliche Richtung und verpasst knapp einen behelmten Mann, der mit seinem Tourenrad gen Süden strampelt. Unterdessen kreuzt ein Kind mit seinem Fahrrad die Einkaufsmeile in Höhe der Jakobstraße. Da sich am Donnerstagmittag nicht allzu viele Spaziergänger auf diesem Abschnitt der Friedrich-Ebert-Straße aufhalten, der eigentlich für sie reserviert ist, hält sich die Aufregung über das gehäufte Zweiradaufkommen in Grenzen. Aber es gibt immer mehr Bürger, die von dem radelnden Volk in der Fußgängerzone genervt sind.
Besonders ältere Leute ärgern sich darüber, dass viele Radfahrer die Einkaufsmeile für sich in Anspruch nehmen und den Fußgängern ins Gehege gekommen. Der Pensionär Dr. Wolfgang Waßhausen zum Beispiel sah sich schon öfter in der Fußgängerzone mit Radlern konfrontiert, die „mit einem Affenzahn“ unterwegs waren. Vor allem unter Jugendlichen ist es nach seinen Beobachtungen beliebt, gleich in Gruppen durch die Innenstadt zu cruisen und wie selbstverständlich von Passanten zu erwarten, dass sie Platz machen.
Die Idee, die Radfahrer auf ihre Rücksichtslosigkeit anzusprechen, hat sich laut Wolfgang Waßhausen nicht bewährt. „Da bekommt man nur blöde Sprüche als Antwort“, sagt er. Das gelte übrigens auch für Radler, die auf der falschen Straßenseite oder auf dem Bürgersteig fahren. „Das werden immer mehr“, meint Wolfgang Waßhausen.
Immer wieder Beschwerden
Für die Polizei gehören Probleme mit Radfahrern, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, zum Alltagsgeschäft. „Es gibt immer wieder Beschwerden über das Radfahrerunwesen“, sagt Dieter Blumenberg, „das geht durch alle Bevölkerungsschichten.“ Der stellvertretende Leiter des Streifen- und Einsatzdienstes der Nordenhamer Polizei verweist auf Unfallgefahren bei Zusammenstößen, unter denen vor allem ältere Menschen zu leiden hätten.
Wer radelnd in der Fußgängerzone erwischt wird, muss ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro berappen. Wenn mit diesem Regelverstoß eine Behinderung verbunden ist, kommen 5 Euro hinzu. Ebenfalls 15 Euro kostet das Befahren eines Radweges in der falschen Richtung. 20 Euro sind fällig, wenn sich ein Radfahrer auf einem Rad- und Fußweg rücksichtslos verhält und einen Passanten gefährdet. Richtig teuer wird es, wenn ein Radfahrer das Rotlicht einer Ampel missachtet: Dann kassieren die Ordnungshüter 45 bis 100 Euro – je nachdem, ob die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot stand.
Eine Dauerüberwachung der Nebenanlagen und der Fußgängerzone könne die Polizei aber nicht leisten, betont Dieter Blumenberg. Daher ruft der Polizeibeamte die Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf.
Mit der Anregung, in der Fußgängerzone das Radfahren auf einem Sonderstreifen zu erlauben, kann Dieter Blumenberg sich nicht anfreunden. „Eine Fußgängerzone sollte grundsätzlich keine Durchgangsstraße sein“, sagt er. Den Radlern müssten allerdings „zumutbare Umfahrungen“ angeboten werden. Das sei in Nordenham gewährleistet, zumal hier die Einkaufsmeile vergleichsweise kurz und von den Nebenstraßen aus gut zu erreichen sei.
Peter Kania, Dezernent für Stadt- und Wirtschaftsentwicklung, sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf. Die Einrichtung einer Fahrradspur würde seiner Meinung nach der gerade abgeschlossenen Entrümpelung der Fußgängerzone zuwider laufen. „Die Fußgänger würden dann an die Ränder gedrängt“, sagt er, „dabei wollen wir doch mehr Raum für sie schaffen.“ Für die Vermutung, dass die freizügigere Gestaltung in einem unerwünschten Nebeneffekt verstärkt Radfahrer anlockt, sieht er keine Bestätigung. „Es kommt immer wieder vor, dass da Radfahrer unterwegs sind“, sagt er, „aber das sind jetzt nicht mehr als vorher."
Schritttempo in Bremen
Von einer Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer im Schritttempo – wie es Bremen, Mainz und andere Städte vorgemacht haben – rät Peter Kania ab. „Das würde zu Konflikte führen“, glaubt der Dezernent, „weil es in Nordenham verhältnismäßig viele Radfahrer gibt.“
