Oldenburg - Die Ermittlungen zum Untergang des Börteboots „Marianne“ auf dem Küstenkanal dauern zwar noch an, nach nun von der Staatsanwaltschaft bestätigten NWZ-Informationen hatte sich das Ausflugsboot aber „in einem für die Beförderung von Personen nicht tauglichen Zustand befunden“. Zu diesem Ergebnis war ein Sachverständiger in seinem umfassenden Gutachten gekommen.

Lesen Sie auch: Warum ging die „Marianne“ unter?

Dennoch ist bislang unklar, welche Auswirkungen diese Erkenntnis auf ein strafrechtliches Verfahren gegen Bootsführer und Eigner hat. Die Zeugenbefragungen sind noch nicht abgeschlossen.

Lesen Sie auch: Ermittlungen gegen Eigner und Kapitän

Vor ziemlich genau einem Monat, am 8. Juli, war das Börteboot bei einer Rundfahrt auf dem Küstenkanal in Höhe des Seniorenzentrums zwischen Cäcilien- und Amalienbrücke gesunken. An Bord befanden sich zu diesem Zeitpunkt 27 Passagiere einer Reisegruppe aus dem nordrhein-westfälischen Vlotho, dazu Kapitän und Bootsfrau. Alle Betroffenen konnten sich in tatsächlich letzter Sekunde über eine Spundwandleiter im Kanal an Land oder an Bord eines Sportbootes retten.