Oldenburg/Cloppenburg - Wegen Betruges in zwölf Fällen und fünf Verstößen gegen das Berufsverbot hat die III. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg den Cloppenburger Anwalt Adem Ortac (41) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Kammer unter Vorsitz von Dr. Melanie Bitter musste sich mit dem Fall beschäftigen, weil Ortac gegen ein Urteil der II. Großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg erfolgreich Revision eingelegt hatte.
Allerdings ging es nur um einen einzigen Fall von Betrug, in dem Ortac als Anwalt tätig geworden war, obwohl gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot verhängt worden war. Dieser Anklagepunkt wurde von der Strafkammer eingestellt. Damit ging es nur noch um das Strafmaß und die Schadenshöhe in einem weiteren Fall. Die Kammer habe die Einzelstrafen um einen Monat reduziert, erläuterte die Vorsitzende Richterin.
Bescheide gefälscht
Am Ergebnis – zwei Jahre auf Bewährung – änderte sich jedoch nichts. Dagegen spreche die Schadenshöhe und der Umstand, dass Ortac einen besonders vertrauenswürdigen Beruf ausgeübt habe. Ortac hatte Asylbewerbern gefälschte Aufenthaltsbescheide verschafft und dafür Geld kassiert. Er hatte auch noch Mandate angenommen, als gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot verhängt worden war. Und schließlich hatte Ortac über mehrere Jahre keine Steuererklärung und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, obwohl er aus seiner Tätigkeit als Anwalt Einkünfte hatte.
Vor der Urteilsverkündung hatte Ortac noch mit einer Überraschung aufgewartet. Er hatte zu den Fällen ausgesagt, in denen er in der ersten Verhandlung vor einem Jahr geschwiegen hatte. Es ging um die Fälle, in denen Asylbewerber gefälschte Aufenthaltsbescheide erhalten hatten. Ortac gab an, dass der im ersten Prozess noch als „unbekannter Dritter“ bezeichnete Mittäter ein Dolmetscher aus Stockholm sei, der für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gearbeitet habe. Der Dolmetscher (Kurdisch, Arabisch) sei für ihn tätig gewesen, wenn es Verständigungsprobleme mit Migranten gegeben habe.
Ortac sagt aus
Damit der Mann den Migranten die Sachlage des Verfahrens erläutern konnte, habe er auch Zugang zu seinem Rechner gehabt. Auf dem Rechner in seiner Kanzlei seien dann auch die gefälschten Aufenthaltsbescheinigungen entstanden. Er selbst habe davon keine Kenntnis gehabt. Später habe er den Geschädigten das Honorar zurückgezahlt. Alle seien entschädigt worden.
Auf das Verfahren hatte die Einlassung des Angeklagten keine Auswirkungen. Der Bundesgerichtshof hatte nur das Urteil in einem von mehreren Betrugsfällen aufgehoben. Wegen der übrigen Betrugsfälle ist Ortac rechtskräftig verurteilt. Er wolle trotzdem aussagen, sagte Ortac: „Ich bin durch die Hölle gegangen. Aber ich kann in den Spiegel gucken und sagen: Ich habe niemanden betrogen. Dass ich meinen Beruf verloren habe, damit muss ich leben.“ Der Anwalt lebt mit seiner Familie von Arbeitslosengeld II, seine Anwaltszulassung ist er los.
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