Oldenburg/Vechta - Im Prozess gegen einen 30-Jährigen aus Vechta, der seine Ex-Freundin mit 98 Messerstichen getötet hat, ist am Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde von der Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann wegen des vorsätzlichen Tötungsdelikts in Verbindung mit verminderter Schuldfähigkeit zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Keine Mordmerkmale
„Wir haben es nicht nur mit einem besonders traurigen Verfahren zu tun, sondern mit einer monströsen Tat“, stellte Bührmann unmissverständlich klar. Diese Worte richtete er auch in Richtung des Verteidigers, der von einem „minderschweren Fall“ gesprochen hatte. Mordmerkmale lagen nach Ansicht des Gerichts dennoch nicht vor. Entscheidend sei dabei unter anderem, dass das Opfer Abwehrverletzungen aufwies, eine Wehrlosigkeit also nicht gegeben war. Auch die psychischen Probleme des Mannes spielten eine Rolle.
Die Tötung gestand der Angeklagte bereits zu Prozessbeginn. Er hatte am Tattag selbst den Notruf kontaktiert, nachdem ein Selbstmordversuch mit Rauchgasen gescheitert war. Seine 23-jährige Ex-Freundin aus Rheda-Wiedenbrück (Nordrhein-Westfalen) hatte er bei einem angeblichen Versöhnungstreffen am 26. Juni 2023 getötet. Als Tatwaffe verwendete der Mann ein Fahrtenmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge. „Mit unglaublicher Brutalität“ ging er dabei vor, wie die Staatsanwaltschaft feststellte.
Minutenlang hatte der 30-Jährige nach Feststellungen eines Gerichtsmediziners auf die junge Frau eingestochen – alle Stiche gingen in den Hals, Oberkörper und Rücken. Zwei bis sechs Minuten dürfte sie dabei noch gelebt haben. „Was sie in ihren letzten Momenten gedacht hat, mag man sich gar nicht vorstellen“, sagte Richter Bührmann.
So verlief der Tattag
In dem Prozess ging es insbesondere um die Klärung der Frage, ob der 30-Jährige heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen Mord beging. Seine Ex-Freundin hatte sich bereits im Juli 2022 von ihm getrennt und war eine Beziehung zu einem anderen Mann eingegangen. Dennoch ließ sie sich noch einmal auf ein Treffen mit dem Angeklagten ein.
An diesem Sommertag soll es zunächst zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen sein. Anschließend folgte ein Streit, in dessen Verlauf der 30-Jährige seine Ex-Freundin mit einem Messer bedrohte und ihr den Mund mit einer Hand zuhielt. Als sie reinbiss, habe er zugestochen. „Mit einer rasenden Wut, wie es bei Übertötungen oft vorkommt“, stellte Richter Bührmann fest: „Ein Gewaltinferno.“
Der Angeklagte hatte angegeben, am Tattag viel Alkohol konsumiert zu haben. In seinem Blut wurde ein Alkoholwert von 0,4 Promille festgestellt. Auf Antrag des 30-Jährigen wurde die Öffentlichkeit bei der Befragung einer forensischen Sachverständigen ausgeschlossen. Dabei ging es um den persönlichen Lebensbereich und den Gesundheitszustand des Angeklagten. „Ihre Kindheit war wirklich schlecht, das wünscht man keinem“, so Bührmann.
Der Angeklagte wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Nebenklage hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Bild: Arne Jürgens
In der Beweisaufnahme konnte sich das Gericht fast ausschließlich auf die Angaben des Angeklagten stützen sowie auf die Indizien am Tatort. Den Beamten hatte sich ein grausames Bild geboten. In der verrauchten Wohnung des 30-Jährigen fanden sie nach dessen Notruf das blutverschmierte und mit Stichen übersäte Opfer, das auf einer blutgetränkten Matratze im Badezimmer lag. Die Leiche hatte er mit Rosenblättern drapiert.
Weinen im Zuschauerraum
Während die Staatsanwaltschaft und Verteidigung ebenfalls von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt in Verbindung mit verminderter Schuldfähigkeit aufgrund psychischer Probleme beim Angeklagten ausgingen, hatte die Nebenklage in Vertretung der Familie mit Mutter und Schwester eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die nun verhängte Haftstrafe, gegen die noch Revision eingelegt werden kann, blieb weit hinter den Erwartungen der Angehörigen zurück. Kopfschüttelnd oder weinend verließen viele den Zuschauerraum.
Lesen Sie auch: Kontrolle, Eifersucht, Abhängigkeit – Wenn Femizide von langer Hand geplant werden
