OLDENBURG - Die Verteidigung hat ihre Ankündigung umgesetzt: Nach dem Urteilsspruch gegen Nikolai H. haben dessen Anwälte Revision eingelegt. Pflichtverteidiger Matthias B. Koch (Bremen) und Wahlverteidiger Andreas Schulz (Berlin) schickten ihren jeweiligen Antrag fristgerecht ans Landgericht.
H. war am vergangenen Mittwoch von der Schwurgerichtskammer wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der drogensüchtige H. (31) am Ostersonntag 2008 den Holzklotz auf die A 29 geworfen und damit eine 33-Jährige in einem vorbeifahrenden Auto getötet hatte.
Bisher ist die Revision noch nicht begründet. Dazu haben die Anwälte ab Zustellung des Urteils einen Monat Zeit. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers ist das Urteil noch nicht geschrieben.
Sollten alle Fristen eingehalten werden, leitet das Landgericht den Antrag an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe weiter. Nach Prüfung der Zulässigkeit geht es um die Frage nach möglichen Rechtsfehlern. Sollten diese erkannt werden, geht das Fall zurück ans Oldenburger Landgericht. Dort würde sich dann eine andere Kammer mit dem Fall befassen.
