OLDENBURG - Als der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann kurz nach 14 Uhr das Urteil verkündet, verzieht Nikolai H. keine Miene. Regungslos und mit gesenktem Blick hört der Angeklagte sich die Entscheidung an: Lebenslange Haft wegen Mordes.

Bei der anschließenden Urteilsbegründung lehnt sich H. in seinem gepolsterten Stuhl zurück. Während der Richter über die „grauenvoll sinnlose Tat“ spricht, ist nicht zu erkennen, was im Kopf des Angeklagten vorgeht. Als sei er völlig unbeteiligt, schaut er ins Leere. Derweil spielen seine Finger mit einer Perlenkette. Zeitweise stützt der blasse Mann den Kopf müde auf seine Hand.

Um dies mitzuerleben, hatten Zeitungen aus ganz Deutschland ihre Mitarbeiter geschickt. Die Medienvertreter teilten sich die 45 Plätze im Saal mit den Zuschauern. Diese hatten zum Teil schon vier Stunden vor Beginn auf den Einlass gewartet.

Auch der Schlusstag fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Vor Sitzungsbeginn hatten Polizisten mit Spürhunden den Saal durchsucht. Sämtliche Besucher mussten eine Sicherheitsschleuse am Eingang passieren und sich danach von Wachleuten abtasten lassen.

Im Saal trennte Sicherheitsglas den Angeklagten vom Publikum und vom Witwer Wladimir K. (Nebenkläger). Hecht und K., die beide aus Kasachstan stammen, mieden Blickkontakte.

Der Angeklagte schaute auch nicht zum Richter, als dieser ihn ansprach. Mit dem Geständnis, so Bührmann, habe der 31-Jährige „eine menschliche Seite gezeigt“. Dies gebe Anlass, „nicht an Herrn H. zu verzweifeln“. Damit meinte Bührmann den Lebensweg des Drogenabhängigen und sein wenig kooperatives Verhalten im Prozess.

Verteidiger Matthias B. Koch (Bremen) machte sich während der 75-minütigen Urteilsbegründung eifrig Notizen. Die beiden Wahlverteidiger von H., Oliver Wallasch (Frankfurt) und Andreas Schulz (Berlin), waren erst gar nicht erschienen. Nachdem sie in den Fall eingestiegen waren, hatte H. sein Geständnis widerrufen.

Draußen vor dem Gericht betonte Oliver Niedostadek, Anwalt der Nebenklage, später noch einmal die Bedeutung des Geständnisses. „Hätte er nicht gestanden, wäre er ein freier Mann.“

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