OLDENBURG - Der wegen des tödlichen Holzklotzwurfs auf die A 29 bei Oldenburg angeklagte drogenabhängige Nikolai H. ist nach Ansicht eines Psychiaters während der Polizeiverhöre vernehmungsfähig

gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass seine Konzentrations- und

Auffassungsgabe zu dem Zeitpunkt eingeschränkt war, sagte Gutachter

Konstantin Karyofilis am Freitag vor dem Landgericht Oldenburg. „Er

war durchaus in der Lage mitzuteilen, wenn es ihm nicht gut gegangen

wäre.“

Der 31 Jahre alte Heroinabhängige hatte vor Polizisten und einem

Haftrichter wiederholt zugegeben, am Ostersonntag 2008 den sechs

Kilogramm schweren Klotz aus Weidenholz von einer Brücke auf die

Autobahn 29 geworfen zu haben. Später widerrief Nikolai H. das Geständnis.

Sein Verteidiger wirft

den Ermittlern verbotene Verhörmethoden vor, weil sein Mandant erst

nach dem Geständnis Methadon bekommen habe.

Es spreche jedoch viel dafür, dass der Beschuldigte zu den

Menschen gehöre, die Opiate nur langsam abbauen, sagte Karyofilis. Er

sei nur schwach abhängig gewesen und habe jeweils ein halbes Gramm

Heroin morgens und abends gespritzt. „Das Zeitfenster zwischen Konsum

und Entzugserscheinungen ist dann relativ lang“, erklärte der

Gutachter.

Artikel, Bilder und NWZ TV-Berichte vom Holzklotz-Prozess