OLDENBURG - Der wegen des tödlichen Holzklotzwurfs auf die A 29 bei Oldenburg angeklagte drogenabhängige Nikolai H. ist nach Ansicht eines Psychiaters während der Polizeiverhöre vernehmungsfähig
gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass seine Konzentrations- und
Auffassungsgabe zu dem Zeitpunkt eingeschränkt war, sagte Gutachter
Konstantin Karyofilis am Freitag vor dem Landgericht Oldenburg. Er
war durchaus in der Lage mitzuteilen, wenn es ihm nicht gut gegangen
wäre.
Der 31 Jahre alte Heroinabhängige hatte vor Polizisten und einem
Haftrichter wiederholt zugegeben, am Ostersonntag 2008 den sechs
Kilogramm schweren Klotz aus Weidenholz von einer Brücke auf die
Autobahn 29 geworfen zu haben. Später widerrief Nikolai H. das Geständnis.
Sein Verteidiger wirft
den Ermittlern verbotene Verhörmethoden vor, weil sein Mandant erst
nach dem Geständnis Methadon bekommen habe.
Es spreche jedoch viel dafür, dass der Beschuldigte zu den
Menschen gehöre, die Opiate nur langsam abbauen, sagte Karyofilis. Er
sei nur schwach abhängig gewesen und habe jeweils ein halbes Gramm
Heroin morgens und abends gespritzt. Das Zeitfenster zwischen Konsum
und Entzugserscheinungen ist dann relativ lang, erklärte der
Gutachter.
Artikel, Bilder und NWZ TV-Berichte vom Holzklotz-Prozess
