OLDENBURG/KARLSRUHE - Das Urteil gegen den Holzklotz-Mörder ist rechtskräftig. 20 Monate nach dem Anschlag auf der A 29 in Oldenburg steht fest: Nikolai Hecht muss lebenslänglich im Gefängnis bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Revision des im vergangenen Mai verurteilten 32-Jährigen aus Rastede-Wahnbek als unbegründet. Damit wurde unter eines der gemeinsten Verbrechen in der Stadt Oldenburg vorerst ein juristischer Schlussstrich gezogen.
Verteidiger Matthias B. Koch kündigte gegenüber dieser Zeitung an, dass er gegen die BGH-Entscheidung Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen werde.
Das Landgericht Oldenburg hatte den Angeklagten wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichem gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Aus Sicht des Gerichts bestehen keine Zweifel, dass Hecht am Ostersonntag 2008 einen knapp sechs Kilo schweren Holzklotz von einer Oldenburger Brücke auf die A29 fallen ließ und dadurch die 33-jährige Olga K. auf dem Beifahrersitz eines vorbeifahrenden Autos tötete. Das Urteil stützte sich auf die Geständnisse, die Hecht gegenüber Polizeibeamten und dem Haftrichter abgelegt, später aber widerrufen hatte. Nach Ansicht der Verteidigung hätten die Geständnisse nicht verwertet werden dürfen.
Der 4. Strafsenat habe bei der Nachprüfung des Urteils „keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ festgestellt, teilte der BGH am Mittwoch mit.
Region, S.11
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