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Prozess Um Attacke Am Oldenburger Lappan 15 Identitäten – und eine brutale Tat

Franz-Josef Höffmann

Oldenburg - Die brutale Tat hätte gefährlicher nicht sein können. Am 16. Juli vergangenen Jahres hat ein Asylbewerber einem anderen Asylbewerber am Lappan eine zerbrochene Whisky-Flasche in den Hals gerammt. Die Wunde war drei Zentimeter tief und fünf Zentimeter lang gewesen. Nur eine sofortige Notoperation hatte das Leben des Opfers retten können.

Der Mann, der die Tat begangen hatte, muss sich seit Freitag wegen des versuchten Totschlags vor der Oldenburger Schwurgerichtskammer verantworten.

Identität des Angeklagten ungeklärt

Aber wer ist dieser Angeklagte eigentlich? Freitag reduzierten sich verschiedene Identitäten auf zwei mögliche: Entweder ist der Mann 24 Jahre alt und stammt aus Algerien oder er ist 31 Jahre alt und kommt aus Marokko. Der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann sprach den Mann nur als „der Angeklagte“ an. Einen wirklichen Namen kannte Bührmann nicht.

„Der hat uns in letzter Zeit nur angelogen“, erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Sander. Der Anklagevertreter wusste von fünfzehn verschiedenen Aliasnamen des Angeklagten. Er habe so viele Namen, weil er in Deutschland Asyl habe beantragen wollen, erklärte der Angeklagte. Sein Asylantrag sei aber abgelehnt worden. Und so langweilte sich der Mann Tag für Tag.

Brutale Tat am Lappan

Am Tattag habe er mal raus gemusst, so der Mann vor Gericht weiter. Er habe sich eine Flasche Whisky gekauft und diese am Lappan in der Innenstadt ausgetrunken. Dann sei er von einem Marokkaner angepöbelt worden. Der habe Drogen von ihm haben wollen. Der Marokkaner habe ihn festgehalten. Er sei immer näher gekommen, skizzierte der Angeklagte das weitere Geschehen als eine Art Notwehrlage.

Der Angeklagte hatte dem Marokkaner nun die leere Whisky-Flasche so wuchtig auf den Kopf geschlagen, dass diese zerbrach. Laut Anklage rammte er anschließend dem Opfer die zerbrochene Flasche in den Hals.

Opfer blieb der Verhandlung fern

Nach Darstellung des Angeklagten sei das aber aus Versehen passiert: Wer könne schon ahnen, dass die Flasche beim Schlag auf den Kopf zerbreche und dann in den Hals rutsche, fragte er.

Interessant wäre an dieser Stelle nun die Schilderung des Opfers gewesen. Doch besagter Marokkaner blieb am Freitag dem Verfahren als Zeuge vor Gericht fern. Er soll zum nächsten Verhandlungstag (Dienstag, 16. Januar) vorgeführt werden.

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