OLDENBURG - Alkohol ist auch am Ruder von Schiffen kein Kavaliersdelikt. Gerade zur Ferienzeit herrsche häufig Partystimmung an Bord von Sportbooten, sagte Mario Metz vom Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen in Oldenburg. Fahren unter Alkoholgenuss sei jedoch wie im Straßenverkehr ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat.
"Viele Trunkenheitsfahrten gehen zwar folgenlos aus, wenn man erwischt wird oder bei Unfällen kann es aber richtig teuer werden", warnte Metz. Manche Fälle verliefen auch tragisch, wie etwa das Bootsunglück mit drei Toten Ende April im ostfriesischen Moormerland. Bei dem Unfall war das mit elf Menschen völlig überladene und instabile Boot gekentert. Der 57 Jahre alte Bootsbesitzer, sein vier Jahre alter Enkel und ein Säugling starben. Alle Erwachsenen an Bord hatten Alkohol getrunken.
"Derartige Unfälle sind zwar die Ausnahme, zeigen aber, wie gefährlich die Folgen von Alkoholfahrten sein können", sagte Metz. Die Wasserschutzpolizei mache daher regelmäßig Kontrollen. Gibt es hierbei Anhaltspunkte dafür, dass der Bootsführer Alkohol konsumiert hat, so folgt - wie im Straßenverkehr - eine Atemalkoholüberprüfung oder Blutentnahme. Je nach Schwere des Einzelfalles könnten die Behörden Geldstrafen zwischen 300 und 2000 Euro verhängen, die Patente einziehen oder Fahrverbote aussprechen.
Sportboot kentert: Drei Tote im Kanal
Bilder vom Bootsunglück im Moormerland
