Oldenburg - Im Prozess gegen den 22 Jahre alten Oldenburger, der am 20. August vorigen Jahres am Flötenteich einen sechs Jahre älteren Mann niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, ist der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Darüber hinaus ordnete die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann die Unterbringung des alkoholkranken Angeklagten in der geschlossenen Entziehungsanstalt an. Mit dem Urteil erfüllte das Gericht den Antrag von Oberstaatsanwalt Florian Eiser.
Dem Angeklagten wurden zwei komplett unterschiedliche Verhaltensweisen bescheinigt. Nüchtern ist er friedlich bis hin zu sympathisch. Ist er betrunken, zeigt er sich unberechenbar, brutal und aggressiv. Meistens indes ist er betrunken – so auch am Tattag. Zunächst hatte der Angeklagte mit drei Männern zusammen am Flötenteich Alkohol getrunken. Dann aber kippte seine Stimmung. Plötzlich gab sich der Angeklagte als Polizist aus, hielt einem der drei Männer einen Fahrraddiebstahl vor und sprach von sofortiger Festnahme.
Der 28-jährige „Beschuldigte“ war daraufhin geflohen. Der Angeklagte holte ihn ein und rammte ihm ein Messer in den Rücken. Nur eine sofortige Notoperation konnte dem Mann das Leben retten. Die sinnlose Tat ist den Feststellungen zufolge dem Alkoholismus geschuldet. „Wir werden die Gesellschaft vor dem Angeklagten beschützen“, begründete Bührmann die Unterbringungsmaßnahme. Das sei auch die allerletzte Chance für den Angeklagten. Komme er nicht vom Alkohol los und begehe weiterhin Straftaten, drohen geschlossene Psychiatrie und Sicherungsverwahrung.
Wie die Staatsanwaltschaft hatte auch das Gericht die brutale Tat als gefährliche Körperverletzung gewertet. Der ursprüngliche Tatvorwurf des versuchten Totschlags wurde fallen gelassen. Ein Tötungsvorsatz konnte nicht festgestellt werden – allein deswegen schon nicht, weil der Angeklagte vor seiner eigenartigen „Festnahmeaktion“ bei der richtigen Polizei angerufen, seinen Namen genannt und die bevorstehende „Festnahme“ gemeldet hatte.
