Oldenburg - „Sie gehören zu den fünf gefährlichsten Menschen, denen ich in meiner 17-jährigen Dienstzeit als Vorsitzender der Oldenburger Schwurgerichtskammer begegnet bin.“
Im Prozess gegen den 49-jährigen Oldenburger, der Heiligabend vorigen Jahres seinen Vater in dessen Wohnung am Damm ermordet haben soll, fand Richter Sebastian Bührmann am Mittwoch deutliche Worte für den Angeklagten – und vor allem ein deutliches Urteil.
Der 49-Jährige wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach fünfzehn Jahren unmöglich macht. Mit dem Strafmaß erfüllte das Gericht den Antrag von Oberstaatsanwalt Florian Eiser. Der Vorsitzende beschrieb den Angeklagten am Mittwoch als „kaltblütig, bösartig und hoch gefährlich“. Um zu verstehen, was Heiligabend passiert ist, skizzierte der Richter das Leben des Angeklagten.
Der ehemalige Justizbedienstete fühlte sich stets zu Höherem berufen. Dazu habe der 49-Jährige ein Lügengebilde aufgebaut. Er heiratete eine Medizinerin, plünderte anschließend deren Konten und die ihrer Kollegen. Die Frau hatte den Angeklagten dann verlassen, die gemeinsame Tochter nahm sie mit. Der 49-Jährige selbst wanderte für vier Jahre ins Gefängnis. Dort schmiedete er Pläne, seine Ex-Frau zu ermorden. Nach seiner Haftentlassung wurde er deswegen monatelang rund um die Uhr von der Polizei observiert. Der Angeklagte fand seine Ex-Frau aber nicht.
Er baute dann eine Beziehung zu einer verheirateten Frau auf, an deren Ende die Tötung des Vaters stand. Der Frau hatte er vorgegaukelt, ein wohlhabender Makler zu sein, der alsbald über eine schöne Wohnung am Damm verfüge. Der Angeklagte habe nun liefern müssen, sagte Richter Bührmann. Er vergiftete seinen Vater und legte die Leiche für mehrere Wochen in einen Besenschrank. Vom Handy des Vaters verschickte er SMS an die Verwandtschaft, um zu dokumentieren, dass es dem Vater gut geht. Vor dem Schrank hatte er Sex mit der neuen Frau.
Die Schwurgerichtskammer schloss nicht aus, dass die nächsten Opfer der Ehemann der verheirateten Frau und die Schwester des Angeklagten gewesen wären. Die Schwester war dem Angeklagten auf die Schliche gekommen. Posthum muss der 49-Jährige nun auch die Beerdigungskosten für seinen Vater zahlen.
