Oldenburg Schon im 17. Jahrhundert soll manche Himmelfahrtsprozession in Trinkgelagen geendet haben. Wohl daraus entwickelten sich zunächst die „Schinkentouren“ in den Großstädten und letztendlich die heutigen Vatertagstouren. Doch wird den Papas – und den anderen Ausflüglern am Vatertag – eigentlich Narrenfreiheit gewährt?
Bonny & Claudia zum Vatertag: Kinners, ihr seid doch gar keine Papas!
Zwar obliegt es den Kommunen, Satzungen zur Gefahrenabwehr selbst zu erheben, aber ein paar allgemeine Tipps hat die Polizei für eine gelungene – und vor allem gesetzeskonforme – Vatertagstour trotzdem. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte aber bei der zuständigen Gemeinde nachfragen.
Bollerwagen im Verkehr
Gibt es weder Seitenstreifen noch Gehweg, betont Melissa Oltmanns von der Polizeidirektion Oldenburg, dürfen Vatertagstouren mit Bollerwagen auf der Straße laufen: innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand, außerorts immer links, sofern dies zumutbar ist. In allen anderen Fällen muss auch der Bollerwagen über den Gehweg gezogen werden – auf andere Verkehrsteilnehmer muss dabei Rücksicht genommen werden.
Auch für Querungen gibt es keine Sonderregelungen. Wer sich nicht dran hält, riskiert Strafen zwischen fünf und zehn Euro.
Auf Promille achten
„Die vielfach verbreitete Ansicht, dass man besser zu Fuß auf eine Feier geht oder an ,Vatertagen’ unterwegs ist, weil einem dann auch alkoholisiert kein juristisches Nachspiel droht, ist nicht korrekt“, so Oltmanns. Auch einem Fußgänger könne unter bestimmten Umständen der Führerschein entzogen werden. Bei Radfahrern geht man indes von einer „absoluten Fahruntauglichkeit“ ab 1,6 Promille aus. Die relative Fahruntüchtigkeit – für Rad- und Autofahrer – greift bereits ab 0,3 Promille. Wer hier durch „Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich strafbar“.
Nicht zu laut werden
Laute Musik dröhnt aus den mobilen Boxen und auch noch aus vollem Hals mitsingen? Kommt drauf an: Klare Dezibelgrenzen gibt es hier nicht, das Gesetz spricht von „unzulässigem Lärm“, der andere erheblich belästigt.
Keine Toilette...
Viel getrunken und dann schnell an der nächsten Ecke mal eben schnell erleichtern? Nein, öffentliches Urinieren – oder gar Erledigung des „großen Geschäfts“ ist verboten, so Oltmanns. Also lieber bis zur Gaststätte am Ende der Tour warten, statt „wildpinkeln“ und eine Geldstrafe riskieren.
Ab in die Bahn?
„Am Vatertag, als auch an allen anderen Tagen, ist die Mitnahme von Bollerwagen in den Mehrzweckbereichen der Züge zulässig“, so die gute Nachricht von Steffen Högemann, bei der Nordwestbahn zuständig für die Pressearbeit in Niedersachsen. Das gilt aber nur, solange Platz ist: Sind die Mehrzweckbereiche voll, muss der Bollerwagen draußen bleiben, in die Gänge oder Abteile dürfen sie nicht gestellt werden. Generell haben „Kinderwagen und Rollstühle sowie angemeldete Fahrräder Vorrang“. Aber: Alkohol darf zwar mit in die Züge genommen, aber nicht getrunken werden. In allen Zügen der Nordwestbahn gilt Alkoholverbot.