Oldenburg/Wilhelmshaven - Die Vorgänge um die Ruhestandsregelung für den früheren Wilhelmshavener Krankenhaus-Geschäftsführer Jörg Brost hätten sie damals fassungslos gemacht: Susanne Bauermeister gehörte als FDP-Politikerin von 2006 bis 2011 dem Rat der Stadt Wilhelmshaven an und war sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Aufsichtsrat des städtischen Reinhard-Nieter-Krankenhauses.

Als Zeugin schilderte die ehemalige Kommunalpolitikerin am Montag vor dem Oldenburger Landgericht, wie sie den goldenen Handschlag im Jahr 2011 erlebte. Brost war lange vor dem Erreichen der entsprechenden Altersgrenze von seiner Arbeit freigestellt worden und war weiterhin aus der Krankenhauskasse mit 75 Prozent seiner Bezüge bezahlt worden – 18 000 Euro monatlich.

Seit Anfang Februar müssen sich deshalb der frühere Wilhelmshavener Oberbürgermeister Eberhard Menzel, Ex-Krankenhauschef Brost sowie weitere drei Ratsmitglieder wegen Untreue in besonders schwerem Fall vor der für Wirtschaftssachen zuständigen 2. Großen Strafkammer verantworten. Den Angeklagten wird dabei von der Staatsanwaltschaft ein Gesamtschaden von knapp 2,8 Millionen Euro zur Last gelegt.

Susanne Bauermeister berichtete nun, wie sie damals versucht hatte, die Ruhestandsregelung für Brost zu verhindern. Gemeinsam mit zwei CDU-Mitgliedern des Aufsichtsrats habe sie damals zunächst einen entsprechenden Beschluss blockieren können. Bei drei Gegenstimmen habe es in dem sechsköpfigen Gremium keine Mehrheit für die Regelung gegeben.

Nach der Ablehnung im Aufsichtsrat habe Oberbürgermeister Menzel sie mit der Aussage überrascht, der Krankenhauschef habe einen rechtlichen Anspruch auf die von ihm beantragte Regelung. In diesem Zusammenhang habe der Ex-Oberbürgermeister später ein formloses Blatt Papier vorgezeigt, auf dem eine etwa halbseitige Absprache zwischen Oberbürgermeister und Verwaltungschef – versehen mit zwei Unterschriften – gestanden habe.

Nach dem ersten Scheitern der geplanten Ruhestandsregelung war auf Betreiben Menzels die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf sieben erhöht worden, sodass es später einen 4:3-Beschluss zugunsten Brosts gegeben habe.

Zu Beginn des Verhandlungstages war vom Gericht ein Antrag der Brost-Verteidigung abgelehnt worden, nach dem das Gericht hätte anordnen sollen, dass vom Angeklagten Brost lediglich anonymisierte Bilder hätten veröffentlicht werden dürfen. Für eine solche Anordnung gebe es keinen Grund, argumentierte der Vorsitzende Richter Ralf Busch, der eine Woche zuvor einen ähnlichen Antrag für den Angeklagten Menzel abgelehnt hatte.

Vor der Zeugenvernehmung ermahnte Menzel-Verteidiger Jes Meyer-Lohkamp den Vorsitzenden Richter, dafür zu sorgen, dass den Zeugen keine Fragen nach Meinungen und Mutmaßung gestellt werden dürften. Er begründete dies unter anderem mit der „oberflächlichen und einseitigen Berichterstattung“ der NWZ.

Jürgen Westerhoff