Oldenburg/Wilhelmshaven - Wie krank war der frühere Wilhelmshavener Krankenhaus-Geschäftsführer Jörg Brost, als er 2011 im Alter von 59 Jahren in den Ruhestand wechselte? Die Wilhelmshavener CDU-Politikerin Ursula Glaser berichtete am Donnerstag als Zeugin vor dem Oldenburger Landgericht, dass das vorzeitige Ausscheiden unter anderem mit einer schweren Erkrankung Brosts begründet worden sei. Wenige Wochen nach der Mitteilung habe sie jedoch Zweifel an der Schwere der Erkrankung bekommen als sie ihn „fröhlich und vergnügt“ auf einer Veranstaltung gesehen habe.
Für die Art und Weise des Brost-Ausscheidens habe sie kein Verständnis gehabt. Die drei Oppositionsvertreter in den Aufsichtsgremien seien über die Modalitäten empört gewesen, allerdings folgenlos: „Wir galten als die drei Nörgler und wurden nicht für voll genommen.“
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Glaser war die zweite Zeugin aus dem Aufsichtsrat, die zu dem „goldenen Handschlag“ gehört wurde, mit dem der damalige Klinikchef Jörg Brost im Jahr 2011 verabschiedet wurde. Im Alter von 59 Jahren war Brost ausgeschieden – und hatte weiterhin vom Krankenhaus 18 000 Euro monatlich erhalten. Jetzt muss er sich deshalb wegen des Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall gemeinsam mit dem damaligen Wilhelmshavener Oberbürgermeister Eberhard Menzel und drei mitangeklagten Ratsvertretern vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage spricht von einem Gesamtschaden von knapp 2,8 Millionen Euro – im Schuldfall könnte eine Höchststrafe von zehn Jahren Haft drohen.
Ähnlich wie zuvor die FDP-Politikerin Susanne Bauermeister berichtet CDU-Frau Glaser über Besonderheiten der Arbeit im Aufsichtsrat. So bekamen die Mitglieder des Gremiums offenbar Protokolle nur zur Einsichtnahme im Sekretariat des Geschäftsführers zu Gesicht, in einigen Sitzungen habe man wichtige Unterlagen weder abfotografieren dürfen noch sei es erlaubt gewesen, sich Notizen zu machen. Selbst Gespräche seien untersagt gewesen. Menzel wies diese Darstellung später zurück.
Am kommenden Montag wird der Prozess ohne Öffentlichkeit fortgesetzt. Dann ziehen Gericht, Anklage und Verteidigung eine Zwischenbilanz.
