OLDENBURG Fast fünf Jahre nach einem folgenschweren Unfall bei Baumfällarbeiten in Stadland ist ein Vorarbeiter von einem Gericht zur Zahlung von knapp 900.000 Euro Schadensersatz verurteilt worden.
Der verantwortliche Bauleiter habe grob fahrlässig gehandelt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Zwei ungelernte Arbeiter waren im Juni 2006 schwer verletzt worden.
Einer der beiden ist seitdem querschnittsgelähmt, der andere zu 20 Prozent erwerbsvermindert. Der Bauleiter hatte Berufung gegen das gleichlautende Urteil des Landgerichts Oldenburg eingelegt.
Das OLG entschied, der Beklagte hafte, weil er Mitarbeiter ausgewählt habe, die noch nie einen Baum gefällt hätten, und diese dann allein auf der Baustelle eingesetzt habe. Die beiden Männer seien weder fachkundig in die Arbeiten eingewiesen noch überwacht worden.
Die Arbeiter hätten zudem per Telefon mitgeteilt, dass sie sich im Umgang mit einen Kettenzug nicht auskennen würden. Die Gefahr sei offensichtlich gewesen und hätte sich dem Bauleiter aufdrängen müssen.
Zu dem Unfall kam es, als die zwei Arbeiter ein Seil zwischen einem Baum und einen Schornstein mit Hilfe eines Kettenzuges spannen wollten. Der Schornstein stand nach Abbruch des Gebäudes nur noch auf der Fundamentplatte und gab beim Spannen des Seiles nach. Er stürzte auf die beiden Arbeiter.