Wildeshausen/Oldenburg - Im Prozess gegen den 35 Jahre alten Familienvater aus Wildeshausen, der als Mitglied einer Diebesbande bei Firmen in Cloppenburg, Emstek und Bakum massenhaft teure Hygiene-Paletten gestohlen hatte, hat das Oldenburger Landgericht am Dienstag ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes weitgehend bestätigt. Danach muss der Angeklagte für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die Verteidigung hatte Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil eingelegt – ohne Erfolg.

Der 35-Jährige hatte zusammen mit seinem Bruder zu einer vierköpfigen Bande aus Wildeshausen gehört. Der Bruder hatte auch das Sagen gehabt. Die Verteidigung argumentierte, der Angeklagte sei abhängig von seinem Bruder gewesen. Er sei ihm blind gefolgt. Deswegen müsse dem 35-Jährigen eine verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt werden.

Für die Oldenburger Berufungskammer spielte diese Abhängigkeit aber keine Rolle. Den Antrag der Verteidigung auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens hatte sie abgelehnt. Von der Verteidigung benannte Zeugen zur Frage der Abhängigkeit wurden nicht geladen.

Das einzige, was gemacht wurde, war das Abhören mitgeschnittener Telefonate der Bandenmitglieder. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes belegten die Inhalte aber kein krankhaftes Abhängigkeitsverhältnis des Angeklagten zu seinem Bruder.

Wie die anderen Bandenmitglieder war auch der 35-Jährige mit einem Lastwagen zu den jeweiligen Tatorten gefahren. Im großen Stil wurden dort tausende Hygiene-Paletten (sie werden in der Fleischindustrie verwendet) gestohlen.

Die anderen Bandenmitglieder waren vom Cloppenburger Amtsgericht zu Haftstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Diese Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. Der 35-Jährige könnte jetzt noch Revision einlegen. Doch mit diesem Rechtsmittel können nur Verfahrensfehler gerügt werden.