Im Nordwesten - Wenn Straftäter psychisch krank sind oder ihre Taten aufgrund einer Erkrankung begangen haben, landen sie in der Regel nicht im Gefängnis. Im Vordergrund steht anstelle der Bestrafung dann nämlich die Therapie – die üblicherweise in Form einer freiheitsentziehenden Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie erfolgt.
Während dieser Unterbringung kann es in Einzelfällen zu besonderen Umständen kommen. Unsere Redaktion hat einige dieser Besonderheiten aufgegriffen und die Fragen beantwortet: Was passiert eigentlich, wenn...
... eine Person durch eine Wunderheilung ganz schnell gesund wird?
Ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg sagt, dass in der Regel nicht mit einer schnellen Genesung zu rechnen sei, wenn erst einmal die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie vorlägen. Bis eine Person so intensiv behandelt, gelockert und erprobt ist, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt, würden normalerweise viele Jahre vergehen. Die Feststellung darüber ist Aufgabe von psychiatrischen Gutachtern.
... Familienangehörige sterben?
Bei besonderen Anlässen wie dem Tod eines nahen Angehörigen, zu dem auch vor der Unterbringung eine Verbindung bestanden hat, kann die Vollzugsleitung temporäre Lockerungen gewähren. Diese sind laut einer Sprecherin des niedersächsischen Sozialministeriums aber abhängig von der potenziellen Fluchtgefahr sowie der individuellen Gefährlichkeit eines Patienten für die Allgemeinheit.
Falls die Teilnahme an einer Beerdigung zu riskant ist, kann eine Anstalt auch Alternativen etwa in Form eines Treffens mit Angehörigen oder eines begleiteten Besuches der letzten Ruhestätte prüfen. Einschneidende Lebensereignisse wie der Tod eines Angehörigen müssten immer auch therapeutisch begleitet werden, da sie erhebliche Stressfaktoren für die Patienten seien, erklärt die Sprecherin.
... eine Person während der Unterbringung schwanger wird oder dort die Schwangerschaft festgestellt wird?
Ein Sprecher des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen mit Sitz in Moringen (Landkreis Northeim) betont, dass ein Kind „völlig irrelevant für die Entlassungsperspektive“ sei. Wenn eine Frau während ihres Aufenthalts in der Psychiatrie schwanger wird oder eine Schwangerschaft feststellt, erhalte sie die dafür notwendige Betreuung – allerdings innerhalb der Anstalt. Eine Entlassung könne man wegen der Geburt eines Kindes nur beschleunigen, wenn die Entlassung ohnehin schon absehbar ist.
Wenn dies nicht der Fall ist, würde die Anstalt frühzeitig mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen und eine Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie besprechen. Anders als beispielsweise die Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta verfügen die forensischen Einrichtungen in Niedersachsen nämlich über keine speziellen Abteilungen, in denen Mütter mit ihren Kindern leben können. In Moringen gibt es nach Angaben des Sprechers aber Appartments, in denen sich Patienten, die eine „nachvollziehbare Beziehung miteinander führen“, eine private Auszeit nehmen dürfen.
... die Person zur Tatzeit zwar schuldunfähig, bei der Urteilsverkündung aber wieder schuldfähig ist?
In diesem Fall ist ein Freispruch ohne Unterbringung in einer Psychiatrie denkbar – es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Eine an Schizophrenie erkrankte Person, die nach der Tat medikamentös eingestellt wurde und zum Zeitpunkt des Prozesses wieder „klar“ ist, ohne weitere Behandlung aber weiter gefährlich wäre, würde nach Einschätzung des Landgericht-Sprechers voraussichtlich in einer Psychiatrie landen. Eine Person, die zum Tatzeitpunkt berauscht und nur deshalb schuldunfähig war, würde hingegen nicht in einer Psychiatrie untergebracht und behandelt werden. Es sei denn, die Person ist beispielsweise aufgrund eines psychischen Defektes alkoholsüchtig.
