Hannover/Oldenburg - Die rot-grüne Landesregierung hat das Schweigen der örtlichen Behörden im Fall des in der Oldenburger Flüchtlingsunterkunft vergewaltigen syrischen Jungen verteidigt. Die Polizeidirektion Oldenburg habe „im Einklang mit der Opferschutzrichtlinie, den Bestimmungen der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie des Grundgesetzes gehandelt“, schreibt das Innenministerium in der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion. „Die Entscheidung gegen die Veröffentlichung des Sachverhalts ergab sich aus einer schweren Gewichtung des Opferschutzes gegenüber einer geringeren Einstufung des Informationsbedürfnisses der Medien und der Bevölkerung.“ Selbst durch eine anonymisierte Veröffentlichung der Umstände der Tat sei eine Identifizierung des Opfers möglich.

Der Neunjährige wurde an Pfingsten missbraucht, die Tat aber erst später durch einen Tipp aus der Bevölkerung an die NWZ  bekannt. Ein 17-jähriger Iraker wurde als mutmaßlicher Täter festgenommen.

Die CDU ist mit der Antwort unzufrieden. „Innenminister Pistorius kann den Verdacht nicht ausräumen, dass in diesem Fall etwas vertuscht werden sollte“, sagte die Abgeordnete Editha Lorberg der NWZ. Warum nicht anonymisiert informieren werden konnte, sei nicht nachvollziehbar. „Die Begründung des Innenministers, die Identifizierung des Opfers würde in solch einem Fall möglich sein, erscheint vorgeschoben.“ Die versuchte Vertuschung sei am Ende Wasser auf die Mühlen radikaler Kräfte.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass seit November 2015 in Flüchtlingsunterkünften neun Missbrauchsfälle registriert wurden.