Emden/Aurich - Es kam wie erwartet. Der Prozess gegen David H. (18) wegen Vergewaltigung und Mordes an der elfjährigen Lena und der versuchten Vergewaltigung einer Joggerin findet vor dem Landgericht Aurich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zwar wurden erst nach rund zweistündiger Prozessdauer die Saaltüren für Zuhörer und Medien endgültig geschlossen, aber sehr viel hatte die Öffentlichkeit bis dahin nicht erfahren.
Der Angeklagte, an den Händen gefesselt, musste von zwei Wachtmeistern leitend in den Gerichtssaal geführt werden, denn er konnte nichts sehen. Er hatte die Kapuze seiner blauen Jacke über den Kopf gezogen und sein Gesicht zwischen die Deckel eines Aktenordners geklemmt.
An den Kameras vorbei
Entgegen sonstiger Gewohnheit wurde der 18-Jährige, der in Unna (Nordrhein-Westfalen) geboren wurde und zuletzt in Emden lebte, am Platz der Staatsanwaltschaft vorbei geführt. Der andere – übliche Weg – war durch Kameras versperrt.
Selbst als Fotografen und Kameraleute den Saal verlassen hatten, dauerte es eine geraume Weile, bis David H. sein Gesicht zeigte. Ein schmales, blasses, pickeliges Gesicht, das jünger als 18 Jahre wirkte. Ebenso schmal die Schultern, die leicht herabhingen. Beinahe schmächtig wirkte der Angeklagte mit den an den Seiten kurz geschorenen Haaren.
Anders als üblich war auch die Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden Richter Werner Brederlow. Er bat alle Anwesenden einen Moment innezuhalten, um sich den Grund für diesen Prozess bewusst zu machen.
Es folgte etwas, das wohl noch nie in einem Auricher Schwurgerichtsprozess stattgefunden hat: Es wurde eine Schweigeminute für das Mordopfer Lena eingelegt. „Ich danke für die Stille“, wollte der Vorsitzende den Prozess fortführen.
Stiefvater in Behandlung
Doch er wurde unterbrochen von Rechtsanwalt Bernard Weiner, der die Interessen von Lenas Mutter als Nebenklägerin vertritt. Er wollte die Zulassung des Stiefvaters als Nebenkläger erreichen. „Lena hat den Stiefvater als Vater angesehen und nannte ihn Papa“, trug er vor, wie herzlich das Verhältnis zwischen Lena und ihrem Stiefvater war. Unverzüglich und beherzt habe der Stiefvater versucht, das Kind wiederzubeleben, als er es tot am frühen Abend des 24. März im Emder Parkhaus „Am Wasserturm“ entdeckte. „Der Antragsteller hat nicht das Gefühl, dass sein Leid respektiert wird“, führte Weiner aus. Lenas leiblicher Vater habe keinen Kontakt zu ihr gehabt.
Angst habe jetzt der Stiefvater, der seit der Tat in stationärer und ambulanter medizinischer Betreuung sei. „Er hat Angst vor der Konfrontation mit dem Täter. Und er hat Angst, hier als Zeuge kein Wort rauszukriegen“, so der Opferanwalt. Und als Nebenkläger müsste er nicht aussagen. Trotz des flammenden „Plädoyers“ blieb die Kammer bei ihrer Entscheidung und versagte die Zulassung des Stiefvaters als Nebenkläger. Aber sie bewilligte, dass Bernard Weiner als Zeugenbeistand für den Stiefvater fungieren darf.
Dann begann die Zeit der Wanderung aus dem Gerichtssaal heraus und wieder in den Gerichtssaal hinein. Ausschluss der Öffentlichkeit während Verlesung der Anklage oder zumindest Teilen der Anklage beantragte der Opferanwalt. So erfuhren die Zuhörer nur, dass David H. Lena unter Drohung mit einem „anderen gefährlichen Werkzeug“ vergewaltigt und anschließend zur Verdeckung dieser Tat erwürgt haben soll. Alle Details des Tathergangs und der Tatausführung wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen.
Nach Kampf befreit
Ausführlicher wurde die versuchte Vergewaltigung der Joggerin am 24. November 2011 in den Emder Wallanlagen geschildert. Von hinten soll David H. die Frau angegriffen, ihr den Mund zugehalten und sie in den Wald gezerrt haben. Die Frau wehrte sich, konnte ihren Angreifer aber nicht abschütteln, als sie am Boden lag und gewürgt wurde. Sie konnte sich schließlich befreien und den Täter in die Flucht schlagen. Dann wurden die Saaltüren geschlossen. Erst zur Urteilsverkündung, die im November stattfinden soll, wird die Öffentlichkeit zugelassen.
Außerhalb des Gerichtssaals wurden weitere Informationen gehandelt. So soll der Angeklagte aufgrund eines Gen-Defektes nicht in der Lage sein, Schmerzen zu verspüren. Der Psychiater Konstantin Karyofilis wollte diese Behauptung weder bestätigen noch dementieren.
