Wildeshausen/Oldenburg - Das extrem gefährliche Kokeln in einem Mehrfamilienhaus an der Visbeker Straße in Wildeshausen hat für einen 28 Jahre alten Mann aus Wildeshausen nun doch Konsequenzen. Das Oldenburger Landgericht verurteilte den Angeklagten am Freitag zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Schuldig gesprochen wurde der 28-Jährige allerdings nur wegen Sachbeschädigung. Bezüglich des weitaus schwereren Anklagevorwurfes der schweren Brandstiftung konnte der Vorsatz zur Tat nicht festgestellt werden.

Dass er überhaupt noch verurteilt wurde, hat sich der Angeklagte selbst zuzuschreiben. Das Verfahren war zwischenzeitlich eingestellt worden. Weil der 28-Jährige eine damit verbundene Geldauflage von 200 Euro aber nicht bezahlt hatte, wurde es jetzt wieder aufgenommen. Die Geschehnisse zu bewerten fiel schwer. Aus Trennungsschmerz hatte der Angeklagte am 8. November 2014 einen Stapel Altpapier vor die Wohnungstür seiner Ex-Freundin gelegt und angezündet. Dann war er gegangen.

Die Wohnung der Frau befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, die Bewohner hatten schon geschlafen. Durch das Feuer waren aber nur die Fußmatte und die Wohnungstür angekokelt worden. Nur ein Bewohner erlitt eine leichte Rauchvergiftung. Der Angeklagte wollte nur seine Ex-Freundin erschrecken, nicht das Haus abfackeln. Deswegen fehlte es bezüglich des Tatvorwurfes der schweren Brandstiftung an einem Vorsatz.

In einem ersten Prozess war der Angeklagte vom Amtsgericht in Wildeshausen auch freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie wollte zumindest eine Verurteilung des Angeklagten wegen Sachbeschädigung (Fußmatte und Tür) erreichen. In einer ersten Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wurde das Verfahren aber wegen geringer Schuld eingestellt. Damit verbunden war eine Geldauflage von 200 Euro.