Löningen - Die von einer Windhose am Montagabend vornehmlich im Bereich Steinrieden an der B 213 und in Böen entwurzelten Bäume sind am Mittwoch beseitigt worden. Die für die Hilfeleistung alarmierten Einsatzkräfte gehen inzwischen wieder ihrer täglichen Arbeit nach. Jetzt steht die Frage im Vordergrund, wer für die innerhalb kurzer Zeit entstandenen Sachschäden aufkommt.
Für Christian Worms, den Pressesprecher der VGH-Versicherungsgruppe in Hannover, ist die Sachlage im Fall einer Windhose klar: „Das ist ein klassischer Fall. Sturmversicherungen sind Bestandteil der Wohngebäudeversicherungen. Die greifen ab Windstärke acht und schließen auch Hagelschäden mit ein.“ Ergänzend weist der Experte darauf hin, dass für Fälle, in denen Kraftfahrzeuge betroffen sind, „die Kaskoversicherungen eintreten“. Geschädigte erhalten laut Worms gemäß ihrer Verträge „den Wiederbeschaffungswert“ ersetzt. Das bedeutet, es wird die Summe gezahlt, die für einen „gleichwertigen Ersatz“ der durch Sturmeinwirkungen zerstörten Gegenstände von den Geschädigten aufgewendet werden muss.
Das Verfahren läuft, so der VGH-Sprecher weiter, folgendermaßen ab: Nachdem der Schadenschnelldienst der zuständigen Versicherung informiert ist, wird ein Sachverständiger angefordert. Der erledigt seine Arbeit vor Ort. Liegt das von dem Fachmann erstellte Gutachten vor, kann die Regulierung in aller Regel beginnen.
