Navigation überspringen
nordwest-zeitung
Abo-Angebote ePaper Newsletter App Prospekte Jobs Immo Trauer Shop

Prozess Unfallfahrer hätte nicht am Steuer sitzen dürfen

Delmenhorst/Bookholzberg - Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie der Zahlung von 3000 Euro verurteilte das Delmenhorster Amtsgericht am Montagnachmittag nach einem langen Verhandlungstag einen 60 Jahre alten Ganderkeseer. Angeklagt war er wegen fahrlässiger Tötung.

Anfall während der Fahrt

Der Ganderkeseer hatte am 9. September 2012 einen 41 Jahre alten Radfahrer aus Delmenhorst überfahren, nachdem er auf der B  212 in Bookholzberg am Steuer seines Wagens einen epileptischen Anfall erlitten hatte.

Folgendes war zuvor passiert: In Höhe der Ortseinfahrt Bookholzberg (aus Richtung Ganderkesee kommend) geriet der Angeklagte mit seinem Fahrzeug auf den parallel zur Bundesstraße verlaufenden Radweg. Nach mehreren hundert Metern rammte er den in die gleiche Richtung fahrenden Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit und schleifte den Mann über eine Strecke von etwa 45 Metern mit.

Erst rund 300 Meter weiter kam das Auto, in dem sich neben dem Fahrer noch eine damals 58 Jahre alte Beifahrerin befand, durch die Kollision mit einem Gartenzaun zum Stehen. Der Radfahrer erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen.

Die Angehörigen des Opfers traten im Prozess vor dem Amtsgericht als Nebenkläger auf. Zu klären war nun vor allem die Frage, in welchem gesundheitlichen Zustand sich der Autofahrer ans Steuer gesetzt hatte. Während die Verteidigung mit einer verminderten Schuldfähigkeit argumentierte, sah es die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass dem Ganderkeseer sein Anfallsleiden zum Zeitpunkt des Unfalls bereits bekanntgewesen und er daher nicht fahrtauglich gewesen sei.

Sachverständige gehört

Zwei Sachverständige bestätigten im Laufe der Verhandlung die Auffassung der Staatsanwaltschaft. Ein Facharzt habe den heute 60-Jährigen bereits vor dem Unfall von seiner Fahruntauglichkeit in Kenntnis gesetzt, hieß es in der Vernehmung.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil schließlich der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Führerschein des 60-Jährigen wurde eingezogen und seine Fahrerlaubnis für zunächst vier Jahre gesperrt. Die Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen, die der Mann zu zahlen hat, gehen an eine gemeinnützige (Verkehrs-)Organisation.

Karoline Schulz
Karoline Schulz Redaktion Ganderkesee
Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion

Informationsbroschüre mit Tipps und Verhaltensregeln Oldenburg bereitet sich auf mehr Hitze vor

Thomas Husmann Oldenburg

Demonstrationen in Aurich Wo mit Verkehrsbeeinträchtigungen bei der Anti-Wolfs-Kundgebung zu rechnen ist

Annika Schmdt Aurich

Pferderennen in Rastede 79-jährige Lokalmatador aus Hooksiel hofft auf Sieg

Hooksiel

460 Millionen Euro Fördergeld Entscheidung über Finanzierung der Zentralklinik naht

Aike Sebastian Ruhr Uthwerdum

Umverteilung bei Photovoltaik Stadt Oldenburg stellt Förderung von Balkonanlagen ein

Thomas Husmann Oldenburg
Auch interessant